Das ist lustig! Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag des CSU-Abgeordneten im deutschen Bundestag Peter Gauweiler auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des „Euro-Rettungsschirms“ abgelehnt, mit der Begründung, keine Zeit zu haben, um das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz genau prüfen zu können.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des
Beschwerdeführers auf Erlass der begehrten Anordnung abgelehnt. Die für
den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Folgenabwägung
ergibt, dass der Allgemeinheit schwere Nachteile drohen würden, wenn die
einstweilige Anordnung ergehe und sich die Gewährleistungsermächtigung
später als verfassungsrechtlich zulässig erweise. Der
Euro-Rettungsschirm und der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB
sollen einem Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit einzelner
Staaten der Euro-Gruppe entgegenwirken. Die Bundesrepublik Deutschland
trägt im Rahmen dieser Sicherungsmaßnahmen gemäß ihrer wirtschaftlichen
Leistungskraft einen erheblichen Anteil. Würde die Bundesrepublik
Deutschland, die an den Finanzmärkten als uneingeschränkt solvent gilt,
durch den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung ihre Zusagen auch
nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach Einschätzung der
Bundesregierung bereits zu einer Vertrauensminderung an den Märkten
führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar sind.Diese Einschätzung der Bundesregierung wird zwar von dem
Beschwerdeführer nicht geteilt, der in den Maßnahmen gerade für die
Stabilität der europäischen Währung eher zusätzliche Risiken sieht. Das
Bundesverfassungsgericht kann aber im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes diese Frage nicht aufklären und muss dies auch nicht tun.
Quelle: BverfG
Toll oder? Was Bundesregierung und Parlament offenbar innerhalb einer Woche komplett verstanden haben, schaffen die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht, weil die Zeit zur kurz war. Nun, Peter Gauweiler hat am 21. Mai, also vor drei Wochen, Verfassungsbeschwerde erhoben und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Die Richter können und wollen die Frage in der kurzen Zeit nicht aufklären. Schon komisch, dass Parlament und Regierung vorgeben können, den Durchblick behalten zu haben.
JUN
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.