Auf den NachDenkSeiten taucht immer mal wieder der simple Zusammenhang zwischen der Reduzierung von SV-Beiträgen und direkten Leistungskürzungen auf. So auch in den heutigen Hinweisen. Die viel beworbene Möglichkeit, Teile des Lohns beitragsfrei umwandeln zu können, um damit etwas für die private Altersvorsorge zu tun, ist ein schönes Beispiel, an dem man die Praxis bewusster Irreführung demonstrieren kann.
Beitragsfreihe Entgeltumwandlung heißt ja konkret eine Kürzung des eigenen Sozial-versicherungsbruttos. D.h. wiederum weniger Geld für die Sozialvericherungszweige.
Und weniger Beiträge bedeuten dann natürlich auch weniger Leistung, also
- Weniger Rente
- Weniger Arbeitslosengeld I
- Weniger Krankengeld
- Weniger Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes
- Weniger Übergangsgeld
- Weniger Mutterschaftsgeld
- Weniger Kurzarbeitergeld
JAN