Die Kommentierung des jüngsten Urteils der Karlsruher Richter zur Sanktionspraxis nach dem SGB II ist belustigend. Da wird erleichtert zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin das Prinzip des Förderns und Forderns anerkannt habe. Schließlich wäre diese, offenbar sehr heilige Konstruktion, bei der es auch um viele Steuergelder gehe, wie immer betont wird, nicht mehr haltbar, wenn es keinerlei Sanktionsandrohung mehr gebe. Das ist richtig, nur warum sollte das von irgendeiner Bedeutung sein? Hinter der Vorstellung des Förderns und Forderns steckt ja der absurde Gedanke, dass viele Menschen es attraktiv finden könnten, arm zu sein. Aber das ist nicht das einzige Problem. Das Prinzip des Förderns und Forderns ist eigentlich immer nur ein Prinzip des Forderns. Über die Seite des Förderns wird nie nachgedacht, übrigens auch nicht vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Stephan Harbarth völlig weltfremd von Brücken in die Erwerbsarbeit sprach, die es aber gerade für Hartz IV-Empfänger kaum gibt.
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