Neue Entlastungen der Großindustrie bedeuten Mehrkosten für deutsche Stromkunden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro, lautet eine Pressemeldung, die nach einem Beitrag über ein Heimliches Geschenk der Bundesregierung an die Großindustrie in der gestrigen Monitor-Sendung, formuliert wurde. Demnach soll die Bundesregierung für Verbraucher und kleine Betriebe eine neue Netzentgeltumlage ab 2012 und eine höhere EEG-Umlage ab 2013 planen, weil sie die energieintensive Großindustrie von weiteren Strompreissteigerungen und Stromkosten entlasten will.
So entstehe aufgrund einer Befreiung der industriellen Stromfresser von den Netzentgelten seit diesem Jahr sowie einer im Sommer heimlich beschlossenen Entlastung dieser Konzerne von der Umlage für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage), die jeder Verbraucher bezahlen muss, nach Monitor-Recherchen ein Geschenk in Höhe von 1,4 Mrd. Euro, dessen Kosten an anderer Stelle natürlich wieder hereingeholt werden müssen und zwar bei den kleinen Betrieben und den Verbrauchern. Dafür plane die Bundesregierung eine neue Umlage. Die Rede sei von einem Sonderkundenaufschlag ab dem 1. Januar 2012.
So steht es zumindest auch auf der Seite der Bundesnetzagentur:
Hinweis zur Veröffentlichung (11.10.2011):
Im Rahmen der Veröffentlichung des elektronischen Erhebungsbogen gemäß § 28 Nr. 3 u. 4 ARegV informiert Sie die Bundesnetzagentur darüber, dass die Beschlusskammer 8 gedenkt eine Festlegung zu treffen und einen Sonderkundenaufschlag einzuführen. Hierin ist zu regeln, wie die durch die Netzentgeltreduzierung und die Netzentgeltbefreiung entgangenen Erlöse gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StromNEV auf die allgemeinen Netznutzer umzulegen sind. Dies würde ab dem 01.01.2012 zu einem neuen Aufschlag auf die Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i.V.m. § 9 Abs. 7 KWK-G führen. Die Beschlusskammer 8 beabsichtigt in Kürze ein Festlegungsverfahren zum Sonderkundenaufschlag einzuleiten. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Festlegungsverfahren zum „Sonderkundenaufschlag“ der Befassung des Länderausschusses bedarf.
Vielleicht erinnern sie sich in diesem Zusammenhang noch an das letzte Jahr, als die Regierung beschlossen hat, die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Ökosteuer mit einer Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Stufen bis 2015 gegenzufinanzieren. Das geschah bekanntlich im Rahmen des Sparpaketes und wurde der Öffentlichkeit als gerechte Beteiligung aller an den Krisenkosten verkauft. Ursprünglich wollte man diese Unternehmen durch Streichung der Ökosteuerbefreiung mit 1,5 Mrd. Euro an den Folgen der Krise beteiligen.
Jetzt wird halt für die Schwerindustrie geraucht und demnächst auch noch deren Stromhunger von allen Verbrauchern subventioniert, denen dennoch immer gesagt wird, besonders sparsam mit Energie zu sein und den Anbieter zu wechseln. Dabei werden sparsame Verbraucher permanent mit steigenden Preisen bestraft und große Verschwender, im übrigen auch im privaten Bereich, mit Rabatten und Befreiungen von den Kosten der Energiewende belohnt. Und die Begründung für diesen Blödsinn ist stets dieselbe.
Joachim Pfeiffer, Wirtschaftspolitischer Sprecher (CDU/CSU): „Wenn wir jetzt weitere Sonderlasten auf die Industrie abwälzen, dann ist deren Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. Denen steht da das Wasser eh schon bis zur Oberkante Unterlippe. Und dann würden Hunderttausende von Arbeitsplätzen wegfallen und dieses Rückgrat der deutschen Industrie aus Deutschland abwandern.“
Ja, den Blödsinn verkünden immer die Blöden. Soviel ist mal klar. Egal ob Ökosteuer, EEG-Umlage, Netzentgelte oder ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Immer kommt das Totschlagargument mit den gefährdeten Arbeitsplätzen. Damit können sie jeden Scheiß begründen. Die Bundesregierung macht das schon seit Jahren so. Im übrigen wird die Tabaksteuer auch nur deswegen in Stufen erhöht. Kein Witz, denn die Politik befürchtet, dass bei einer zu deutlichen einmaligen Erhöhung der Tabaksteuer, die Raucher mit dem Rauchen aufhören könnten und das, sie ahnen es schon, gefährde Jobs in der Zigarettenindustrie.
OKT