Mal eben einen Verordnungstext, dessen Wortlaut sich nicht ändert, durch einen nachrichtlichen Hinweis anders auslegen als bisher, das geht nicht. Das OVG Lüneburg hat der Landesregierung erneut eine Ohrfeige erteilt, weil diese ein Verbot des praktischen Fahrunterrichts ab dem 25. Januar öffentlich suggeriert, aber rechtlich gar nicht umgesetzt habe. Wegen dieser Schlamperei darf das Land, also die Allgemeinheit, die Kosten des Verfahrens tragen, obwohl der Antragssteller, eine Fahrschule aus Gifhorn, mit dem eigentlichen Anliegen, einem vorläufig außer Vollzug zu setzenden Verordnungsparagrafen, scheitert.
FEB