Der Bundesinnenminister, der ja mal Verteidigungsminister war, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in dieser Woche kritisiert. Es sei nicht Aufgabe der Richter, „ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen“, wird der Minister im Spiegel zitiert.
Die Entscheidung des Gerichts erschwere seiner Meinung nach den Kampf gegen den Terrorismus. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind im Weg. Denn über nichts anderes, als deren Wahrung befindet das Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Prüfung von Gesetzen angerufen wird.
Das scheint der Minister, wie übrigens auch einer seiner Amtsvorgänger, Wolfgang Schäuble, noch immer nicht begriffen zu haben. Schäuble führte seinerzeit sogar ein Streitgespräch mit dem ehemaligen und inzwischen verstorbenen Verfassungsrichter Winfried Hassemer.
APR