Es ist ja richtig, dass laut Geschäftsordnung des Bundestages jede Fraktion ein Recht auf einen Posten im Präsidium hat. Das heißt aber nur, dass jede Fraktion einen oder mehrere Kandidaten zur Wahl stellen darf und das Haus über die Vorschläge abstimmen muss. Es liegt aber im Wesen einer Wahl, dass man die Vorschläge auch ablehnen kann. Die Fraktionen haben also kein Recht darauf, dass ihre Kandidaten auch gewählt werden. Das wäre ja absurd.
APR