Landesregierung hat gegen Verfassung verstoßen

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Die Landtagsfraktionen von Grünen und FDP haben mit ihrer Organklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Erfolg. Die Richter stellten am 9. März 2021 fest, dass die rot-schwarze Landesregierung im vergangenen Jahr gegen die Rechte des Landtages und damit gegen die Niedersächsische Verfassung verstoßen hat. Demnach hätte das Parlament als Ganzes vollständig über die Pandemielage sowie Maßnahmen und die Coronaverordnung unterrichtet werden müssen. Nur in den Ausschüssen zu informieren, reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus. (Pressemitteilung)

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Erneute Schlamperei

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Mal eben einen Verordnungstext, dessen Wortlaut sich nicht ändert, durch einen nachrichtlichen Hinweis anders auslegen als bisher, das geht nicht. Das OVG Lüneburg hat der Landesregierung erneut eine Ohrfeige erteilt, weil diese ein Verbot des praktischen Fahrunterrichts ab dem 25. Januar öffentlich suggeriert, aber rechtlich gar nicht umgesetzt habe. Wegen dieser Schlamperei darf das Land, also die Allgemeinheit, die Kosten des Verfahrens tragen, obwohl der Antragssteller, eine Fahrschule aus Gifhorn, mit dem eigentlichen Anliegen, einem vorläufig außer Vollzug zu setzenden Verordnungsparagrafen, scheitert.

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Versteckte Änderung im Kleingedruckten

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Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist einem ständigen Wandel unterzogen. Im Januar gab es zwei, im Dezember vier Anpassungen. Insgesamt ist die Verordnung vom 30. Oktober achtmal überarbeitet worden. Das allein im Blick zu behalten, ist schon schwer. Doch nun bereiten auch einzelne Paragrafen Sorgen, deren Wortlaut sich gar nicht verändert hat, wie die HAZ berichtet. Denn wie die getroffenen Vorschriften genau zu verstehen sind, regelt wiederum die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Hier finden sich Begründungstexte, die plötzlich etwas verbieten, was bislang erlaubt war. Das sorgt für weitere Verwirrung und Ratlosigkeit, auch in diesem Blog. Das Begleitpapier zur Verordnung umfasst 14 Seiten, die Verordnung selber 24.

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Kurz notiert: Gut unterrichtet!

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In der Regierungspressekonferenz vom 2. Dezember meldet sich gegen Ende die stellvertretende Regierungsprecherin Ulrike Demmer noch einmal zu Wort, weil ihr etwas durch den Kopf gegangen ist, das sie unbedingt noch loswerden muss. Demnach wollte sie nicht missverstanden werden und klarstellen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz heute keine Beschlüsse zu Corona fasst. Es gebe eine Menge anderer Themen zu behandeln. Auch eine Verlängerung des Lockdowns stünde nicht zur Debatte. Am Abend sieht die Welt ganz anders aus. Nein! Doch! Oh!

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Kurz notiert: Kurzsichtig

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Quelle: HAZ

Da hat der Minister nicht unrecht. Damit das kommunale Unternehmen Regiobus den Beförderungsauftrag behalten durfte, musste es im vergangenen Jahr Stellen abbauen, um einen Kostendeckungsgrad von 50 Prozent zu erreichen. Corona ist nicht das Problem. Corona zeigt, wie kurzsichtig Sparpolitik in Bereichen der Daseinsvorsorge ist.

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Bloß ein Ritual

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Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Alltagssituationen hat weder etwas mit einer Gehorsamkeitsübung zu tun, wie viele Kritiker meinen, noch ist die Befolgung der Regeln ein Ausdruck von Solidarität. Das Tragen von Masken erscheint eher wie ein Ritual, eine Art Formalismus, an dem man sich gemeinschaftlich erfreut oder dem man sich ebenso leicht entledigt, wenn niemand guckt.

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