Geschrieben von: André Tautenhahn
Am Freitag debattiert der Bundestag erneut über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das erst am 22. April, Stichwort Bundesnotbremse, geändert worden war. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dieses Vorgehen auf einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung heute angeregt. Dem Gesetz soll in Paragraf 28c ein weiterer Satz hinzugefügt werden, der es den Ländern wiederum erlaubt, Ausnahmeregelungen zu treffen. Das sei nötig, damit die geplanten Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete rasch Realität werden. Im Klartext heißt das also, dass die Bundesregierung erst die Kompetenz an sich zieht, weil Frau Bundeskanzlerin bei Anne Will das so verkündet hat, nun aber feststellt, dass es doch einer Länderhoheit bedarf, um entsprechende Erleichterungen für eine bestimmte Gruppe durchsetzen zu können, die bereits geimpft ist und demnach nicht mehr fürchten muss, schwer zu erkranken. Warum dann aber alle anderen noch eingeschränkt bleiben müssen, deren Risiko schwer zu erkranken auch ohne Impfung eher gering ist, überzeugt nicht, vor allem auch dann nicht, wenn immer mehr Impfstoffe einfach so auf Halde liegen.
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MAI