Von der Dynamik überrollt

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Da die Inzidenzen, die immer noch als Maßstab für alle Vorschriften gelten, im Rekordtempo nach unten rauschen, werden auch die Stufenpläne, in denen penibel genau erklärt wird, was geht und was nicht, quasi von der Realität überrollt. Warum sollte man sich noch mit der einen Stufe ernsthaft auseinandersetzen, wenn nach ein paar Tagen ohnehin die Voraussetzungen für die nächste oder übernächste gegeben sind oder gar das NoCovid-Ziel in Sichtweite gerät? Antwort: Den Stufenplan kann man vergessen, weil er noch gar nicht Bestandteil der Landesverordnung ist. Man hatte wohl gedacht, mehr Zeit zu haben. Nur lässt sich mit dem Virus nicht verhandeln.

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Wieder Ohrfeigen für Team Vorsicht

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Die Infektionszahlen in Niedersachsen sinken, damit tritt in immer mehr Kreisen die Bundesnotbremse außer Kraft. Der Alltag der Menschen orientiert sich folglich wieder an den jeweiligen Landesregelungen, gegen die wiederum Klagen vor den Verwaltungsgerichten möglich sind. Und prompt gibt es die nächsten Ohrfeigen aus Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute die sogenannte „Landeskinderregelung“ außer Vollzug gesetzt. Eine Entscheidung mit Ansage.

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Ein bisschen dicht

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In der Region Hannover gab es vor einigen Wochen die lustige Irritation mit den drei Inzidenzwerten. Das wurde relevant, als es um die Frage ging, welche Geschäfte ein Terminshopping anbieten dürfen. Unter 100 bedeutete ja, über 100 nein. Der Wert der Region sagte damals kurzfristig ja, die beiden vom Land und dem RKI nein. Nach einer kurzen Phase der Unsicherheit war klar, dass nur die Angaben des Landesgesundheitsamtes maßgeblich sind, obwohl dort eher hochgerechnet, statt genau gezählt wird. Aber das ist auch egal.

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Notbremsen

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Die Notbremse hat viele Bedeutungen. Ein Zug lässt sich damit stoppen. Das Betätigen ohne triftigen Grund ist allerdings untersagt. Im Fußball ist die Notbremse eine grobe Unsportlichkeit und endet häufig mit einem Platzverweis. Politiker ziehen ebenfalls die Notbremse, allerdings äußerst selten und nur dann, wenn sich ein grobes Fehlverhalten kaum noch leugnen lässt. Seit heute gibt es noch eine weitere Spielart der „Notbremse“ und zwar bei der Pandemiebekämpfung. Wer über einer Inzidenz von 100 liegt, fällt auf den Status quo ante zurück und muss das öffentliche Leben wieder oder weiter aussetzen. Eine Notwendigkeit dafür gibt es aber nicht.

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Interessanter Beschluss

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Blick auf die Corona-Politik erneut einen interessanten Beschluss gefasst. Zwar wird der Eilantrag eines Friseurbetriebes, der sich gegen die erzwungene Schließung wandte, abgewiesen, in der Begründung finden sich aber Hinweise an den Verordnungsgeber, zum Beispiel zur neuen maßgeblichen Inzidenz von 35 sowie eine nüchterne Feststellung, dass es ja gar nicht verboten sei, Kunden in deren Wohnungen aufzusuchen, um dort die Frisiertätigkeit vorzunehmen.

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Montags bei Hoppenstedts in Niedersachsen

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Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, gibt es schon die erste Änderung. Auf heftigen Druck der Öffentlichkeit werden die Kontaktbeschränkungen für Kinder dann doch nicht so streng gehandhabt. Man dulde daher Verstöße gegen die Verordnung, eine Änderung der Vorschriften ist aber erst mit einer neuen Version Ende Januar vorgesehen, was auch heißt, dass das Regieren auf Verordnungsbasis munter weitergeht. Möglicherweise hätte ein Parlament rechtzeitig erkannt, dass für Kinder eine „Notwendigkeit zur ununterbrochenen Betreuung“ besteht. Die Landesregierung hat nun entschieden, dass die Ausnahme für Kinder unter 3 Jahren gilt. Ältere Kinder sind offenbar schon selbstständig genug. Vielleicht sollte man wirklich einmal das Parlament befragen, bevor es wieder eine Rüge aus Lüneburg gibt.

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Nächste Kehrtwende: Notbetreuung statt Schule

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Niedersachsen gibt seinen Schülern zwei Tage vor den Weihnachtsferien frei, teilt das Kultusministeriums mit. Das kommt überraschend, da der Minister einen früheren Ferienstart bislang ablehnte. Begründung: Das sei ja nur eine Scheinsicherheit. Da sich in der am heutigen Mittwoch tagenden Bund-Länder-Runde allerdings bereits abzeichnet, dass (fast) alle einen früheren Beginn der Weihnachtsferien wollen, kippt auch Niedersachsen erneut um. Statt Schule gibt es dann eben wieder Notbetreuung für die Schüler, die sich nicht allein oder mit der Familie zu Hause selbst isolieren können. Klingt unlogisch, ist es auch.

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Unverändert dürftige Erkenntnislage

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat über die Eilanträge gegen die aktuelle Corona-Verordnung bereits am Freitag entschieden. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und Fitnessstudios wird demnach nicht außer Vollzug gesetzt. Das ist das Ergebnis einer Folgenabwägung, wie man sie bereits aus dem Frühjahr kennt. Die Schließungsanordnung sei als das kleinere Übel hinzunehmen. Dem steht eine möglicherweise größerer gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung und eine Überlastung des Gesundheitssystems gegenüber, falls man den Eilanträgen jetzt stattgeben würde. Eine Bestätigung des Regierungskurses sind die beiden Beschlüsse aber keinesfalls. Denn das Gericht bemängelt weiterhin eine „nahezu unverändert dürftige Erkenntnislage“, auf der man zu entscheiden habe.

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Der Karren wird seit Jahren vor die Wand gefahren

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Die Landesregierung erweckt den Eindruck, das neue Virus sei eine Naturkatastrophe und sorge in Verbindung mit der Unvorsichtigkeit der Menschen dafür, dass das Gesundheitssystem überlastet werde. Das ist eine sehr bequeme Behauptung, die verkennt, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seit Jahren einem Dauerstress ausgesetzt sind, ohne dass es die Regierung je sonderlich interessiert oder zu einer nationalen Kraftanstrengung motiviert hätte. Allein 30 Prozent der Intensivbetten in norddeutschen Kliniken waren zu Beginn des Jahres gesperrt!, wie es in einem Bericht von panorama 3 heißt, der an eine Recherche aus dem Dezember 2018! anknüpft. Die Situation verschlimmere sich von Jahr zu Jahr. Vor allem Kinderstationen sind betroffen. Einen adäquaten Versorgungsplatz für Schwerstkranke zu finden, werde damit zunehmend zur Glückssache. Das Problem ist damals wie heute immer noch dasselbe. Personalknappheit auf den Stationen. Corona verschärft damit nicht die Lage, wie aktuell ständig behauptet wird, sondern legt gnadenlos das Versagen von Regierungen offen, die sich nur noch mit panischen Lockdowns und Arbeitszeitverlängerungen zu helfen wissen.

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Hilflosigkeit

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„Es gibt nichts drum herum zu reden, die Situation ist besorgniserregend“, sagt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (Quelle: HAZ). Die bisherigen Maßnahmen hätten „keinerlei Bremsspuren“ bei den Infektionen gezeigt. „Wir müssen das Ansteckungsrisiko noch weiter absenken und deshalb den Menschen wohl weitere Einschränkungen zumuten.“ Mit anderen Worten: Die bisherigen Maßnahmen, die die Landesregierung allein ohne das Parlament beschlossen hat und die Gerichte zum Teil als rechtswidrig zurückgewiesen haben, sind wirkungslos. Als Lösung wird präsentiert, die Dosis dessen, was nicht wirkt und vermutlich auch weiterhin rechtswidrig ist, einfach zu erhöhen. Das klingt nicht gerade nach einer plausiblen Strategie, sondern eher nach Hilflosigkeit.

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