Grundrechte dulden keinen Aufschub

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Die Sanktionen, die der Gesetzgeber für den Fall von Pflichtverletzungen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorsieht, sind teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Bundesregierung damit eine Hausaufgabe auf, setzt aber auch selbst eine Übergangsregelung in Kraft, um die Lage der Betroffenen sofort zu verbessern. Nur ändert das nichts daran, dass die verfassungswidrigen Regelungen, trotz aller Hinweise und Urteile von Landessozialgerichten, die es gegeben hat, bereits seit 2005 existieren. Es wird also schon seit 14 Jahren ganz bewusst gegen Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes verstoßen.

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Arbeitsfaulheit oder Ahnungslosigkeit im Amt

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Kinder verlasst die Schulen und lasst das Lernen sein. Das Wissen wird ja nicht mehr gebraucht, wenn sich die halbe Republik über den Ausdruck „gut gestylter Nato-Strichjunge“ mehr beklagt, als über die unfassbaren Äußerungen eines Regierungsmitglieds, das früher mal Justizminister war und heute Außenminister ist.

Ja klar, der „Strichjunge“ ist eine Entgleisung, die per Erklärung ausgesprochene Aussetzung des Rechtsstaatsprinzips hingegen nicht. Na klar muss der Politiker, der den Minister beleidigte, sofort aus der Partei ausgeschlossen werden, der Minister, der offensichtlich noch nie wusste, was er in seinen Jobs zu tun hat, darf hingegen bleiben. Ein absurder Vorgang.

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Neuer Prüfauftrag: Ein Beispiel für das Weiter so

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Die linke Mehrheit im Bundestag ist seit dem 24. September 2017 passé. Dennoch gab es auch jetzt noch Gesetzentwürfe, die mit Hilfe einer parlamentarischen Mehrheit jenseits der Union hätten beschlossen werden können. So auch das geplante Vorhaben zur Streichung des Paragrafen 219a (Werbe- und Informationsverbot für Abtreibungen). Die SPD-Bundestagsfraktion wollte ihren Antrag zur Abstimmung stellen und hätte vermutlich eine Mehrheit mit FDP, Linken und Grünen zu Stande bringen können. Doch statt einer Abstimmung gab es nun den Rückzieher in Form eines Prüfauftrages. Ein Beispiel für das Weiter so.
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Ein Minister für Desinformationen

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Im Kampf um Falschnachrichten hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor einem Jahr ein Abwehrzentrum vorgeschlagen, das Desinformationskampagnen aufdeckt und eindämmt. Er selber hält es mit der Wahrheit aber weiterhin nicht so genau.

So erweckte de Maizière am vergangenen Freitag den Eindruck, bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org seien Waffen gefunden worden. Später korrigierte das Ministerium auf mehrmaliges Nachfragen die Angaben zu den Fundorten. Es bleibt aber weiterhin unklar, was genau wo gefunden wurde und ob es sich überhaupt um illegale Gegenstände handelt.

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Der Gipfel an Blödheit

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Sigmar Gabriel ist mal wieder der Kragen geplatzt. In einem Namensbeitrag unter dem Titel Der Gipfel der Verlogenheit jammert der Ex-SPD-Chef nun über das Verhalten der Union. Deren Anhänger schieben der SPD auf verschiedenen Wegen eine Mitschuld an den Krawallen in Hamburg zu.

Der ganze Vorgang erinnert an den Wahlkampf 2013, als Merkel in einem Interview der SPD totale Unzuverlässigkeit bei der Bewältigung der Eurokrise attestierte. Schon damals spielten sich die führenden SPD-Köpfe künstlich auf und sprachen von Brücken, die durch die Äußerung Merkels eingerissen würden.

Bekanntlich folgte aber die Große Koalition, in der die SPD noch über jeden wackeligen Steg torkelte, den die Union ihr über das längst ausgetrocknete Flussbett zimmerte. 

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Kein Sieg für Nahles

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Ein Sieg für Nahles, ist nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen Tarifeinheitsgesetz zu lesen. Doch stimmt das? Nahles sagte über ihr Gesetz bei der mündlichen Verhandlung im Frühjahr, dass es eine Stärkung der Tarifautonomie ermögliche. Doch genau in diesem Punkt mahnen die Richter nun Nachbesserungen an.

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Richter urteilen über Tarifeinheitsgesetz

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Ein typischer GroKo-Deal hat zu dem Tarifeinheitsgesetz geführt, über das heute das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Damit die SPD von der Union die Zustimmung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bekam, erklärten sich die Sozialdemokraten im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2013 bereit, den Arbeitnehmern mit einem Tarifeinheitsgesetz in den Rücken zu fallen. Glauben Sie nicht, steht aber so im Tagesspiegel.

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Wie ein Kaffeekränzchen für Aufsehen sorgt

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Das ärgert natürlich die SPD, dass Kanzlerin Merkel quasi beim Kaffeekränzchen das bislang strittige Thema „Ehe für alle“ für völlig unproblematisch erklärt und auch noch behauptet, die Sozialdemokraten hätten es nie ernsthaft verfolgt. Da widerspricht Vizekanzler Sigmar Gabriel in der Bundespressekonferenz und hält ein Schreiben hoch, welches das Gegenteil beweisen soll. Jetzt will die SPD, die in voller Mannschaftsstärke angetreten ist, die Abstimmung über die „Ehe für alle“ erzwingen, liest man überall. Stimmt aber gar nicht. Die SPD wird die Bundesregierung bloß auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, wetten? Damit bleibt die SPD dann auch bei ihrer bisherigen Feigheit und natürlich GroKo-kompatibel.

(Edit: Die SPD-Abgeordneten Marco Bülow und Cansel Kiziltepe wollten zunächst einen eigenen Gruppenantrag im Rechtsausschuss am Mittwoch einbringen, den haben sie aber inzwischen wieder zurückgezogen, nachdem die SPD-Fraktion klargestellt hat, für einen von drei vorliegenden Gesetzentwürfen zu stimmen. Das wird der Entwurf des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Bundesrat sein. Der Rest des Textes bleibt so stehen.)

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Zum Gefährder gemacht

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Warum wird nichts gegen Gefährder getan? Die sind doch gefährlich. Das Unwort „Gefährder“ und in seiner absurden Steigerungsform „potenzieller Gefährder“ zeigt schon das ganze Ausmaß des sprachlichen Dilemmas im Anti-Terrorkampf. Der Begriff, der keiner ist, wird heute wie selbstverständlich für eine Gruppe von Menschen verwandt, die rechtsstaatlichen Grundsätzen folgend, eigentlich unschuldig sind. Unter Gefährder verstehen die Behörden Personen, die ja im juristischen Sinne nicht als Verdächtige bezeichnet werden dürfen, da es eben keine Verdachtsmomente oder Beweise gegen sie gibt, sondern nur die Annahme, dass sie etwas Böses tun könnten.

Das Wort Gefährder wird dennoch in der öffentlichen Debatte so gebraucht, als sei es ein offizieller Begriff für Kriminelle, die gefühlt hinter Gitter gehören. Doch eine rechtliche Grundlage fehlt dafür bis heute.

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Gefühlte Realität

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160914-breaking-newsDie besorgten Bürger glauben nicht, was in der Lügenpresse steht, aber sie glauben, was in der Lügenpresse steht. Es müssen halt nur die Schlagzeilen zur gefühlten Realität passen. Schlagzeilen wie diese hier, dass Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus Urlaub im Heimatland machen. Oh Gott oh oh Gott. Die CSU macht die Meldung zum Thema einer Kabinettssitzung, spricht von dreistem Missbrauch unserer sozialen Sicherungssysteme und verlangt, natürlich, mehr Ausweisungen.

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