Vorhin in der Pressekonferenz über die Gesprächsrunde zu den Konjunkturpaketen im Kanzleramt, hat Steinbrück die Zeitungsmeldungen von heute kommentiert. Darin sei entweder zu lesen gewesen, dass die Steuerzahler mit dem Bad Bank Modell der Bundesregierung belastet würden oder eben nicht. Steinbrück stellte noch einmal klar, dass er gestern überhaupt nichts darüber ausgesagt hätte, sondern nur darauf hinwies, dass es keine große Bad Bank geben werde, wie von den Instituten gefordert, noch viele kleine Bad Banks. So ist das eben mit PR-Strategien. Die können so oder so gedeutet werden. Der Absender gibt den jeweiligen Takt vor.
Bei dem Modell der Bundesregierung, so Steinbrück heute, gehe es vielmehr darum, dass die betroffenen Banken Zweckgesellschaften gründen, in die die faulen Papiere bis zu ihrer Fälligkeit ausgelagert werden sollen. Auf den aktuellen Haushalt käme demnach keine weitere Belastung zu. Schlau, weil die Papiere erst lange nach der Amtszeit Steinbrücks fällig werden. Ferner betonte Steinbrück noch einmal, dass der Bund eine Garantieerklärung abgeben will für die dann eventuell auftretenden Defizite in diesen Zweckgesellschaften. Eine Haftung würde ausdrücklich nicht übernnommen. Die Institute säßen also mit im Boot und könnten sich nicht aus der Verantwortung stehlen, so Steinbrück.
Das ist schon ein starkes manipulatives Stück und ein riesiger Skandal, der dort vorbereitet wird. Steinbrück tut so, als würde eine Garantieübernahme für Ausfälle besser sein, wie eine entsprechende Haftungserklärung. Dazu Wolfgang Lieb von den NachDenkSeiten.
„Schlimmer ist aber, wie Finanzminister Steinbrück die Öffentlichkeit dreist an der Nase herumzuführen versucht: Der Fiskus übernehme keine Haftung sondern nur eine Garantie für die Defizite, die am Ende übrig blieben. Ist eine Garantie nicht viel mehr als eine Haftung? Eine Haftung tritt nach allgemeinem Sprachgebrauch und nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen erst ein, wenn auch ein Verschulden des Haftenden vorliegt. Eine Garantie verpflichtet zum Ersatz ohne Rücksicht auf ein Verschulden, sozusagen bedingungslos.“
Es ist auch nicht richtig, dass die Bereinigung der Bankbilanzen umsonst zu haben sein wird. Denn die ensprechenden Papiere, die ausgelagert werden sollen, müssen den Banken ja auch abgekauft werden. Wie hoch der Preis dafür ist, soll ein „Expertengremium“ bestimmen. Dabei wird mit Sicherheit darauf geachtet werden, keinen zu niedrigen Preis festzulegen, da sonst die Banken nicht verkaufen werden und die Rettungsaktion ins Leere läuft. Denn bei einem zu niedrigen Preis bestünde immer noch die Gefahr einer Insolvenz.
Bei diesem Modell ist klar, wer profitiert. Es sind die Anteilseigner. Sie können schon jetzt einen guten Schnitt mit der Bewertung der Papiere durch die „Experten“ machen. Was in zehn, zwanzig Jahren ist, wenn die Zockerpapiere endgültig fällig werden, muss sie heute nicht interessieren. Sie müssen dafür auch keine Verantwortung übernehmen, denn für ein entsprechendes Defizit übernimmt der Bund ja die Garantie. Steinbrück lügt also, wenn er suggeriert, die Aktionäre säßen mit im Boot. Dabei könnte es so sein, wie Steinbrück behauptet. Dazu Robert von Heusinger in der Frankfurter Rundschau.
„Peer Steinbrück kennt einen anderen, viel besseren. Dieser Plan sieht vor, dass die Banken in eine gute Bank und eine schlechte Bank aufgeteilt werden, die Anteilseigner werden an einer Holding beteiligt, die beide Banken hält.
Der Clou: Die gute Bank ist vollständig im Besitz der schlechten. Wenn die gute Bank wieder Gewinne macht, weil sie von den Altlasten befreit ist, fließen diese der schlechten Bank zu. Die heutigen Aktionäre jedoch sehen erst dann Geld, wenn die schlechte Bank ihren Dienst erfüllt hat, alle problematischen Wertpapiere abgewickelt sind, ihr Wert also definitiv feststeht – und der Saldo positiv ist. Andernfalls gehen sie leer aus, und der Steuerzahler übernimmt die Verluste.
Bei diesem Modell entfällt die nicht lösbare Aufgabe der Bewertung. Bei diesem Modell haften erst die privaten Anteilseigner und dann die Steuerzahler.“
Robert von Heusinger wirft zudem die berechtigte Frage auf, ob Steinbrücks bewusste Entscheidung, eine für den Steuerzahler ungünstige Lösung gewählt zu haben, vielleicht daher rührt, dass nach einer eventuell verlorenen Bundestagswahl ein lukrativer Job in der Finanzbranche winkt? So abwegig ist das meiner Meinung nach nicht.
APR
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.