Die Aufgabe des Staates

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Die Aufgabe des Staates ist es, die bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, nicht diese vor jeder Infektionen zu schützen. Die Politik pendelt aber immer wieder diffus zwischen unklaren Zielen hin und her. Mal hat es oberste Priorität, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, dann spielen plötzlich wieder ein oder mehrere Inzidenzwerte die entscheidende Rolle. Behauptet wird auch, das eine hänge mit dem anderen zusammen. In Wirklichkeit soll das Festhalten am Inzidenzwert nur von der Hilf- und Planlosigkeit ablenken, aber auch davon, dass die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie das Pandemiemangagement einfach besser sein könnte.

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Verrenkungen

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Bislang haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten mit Blick auf die Infektionszahlen immer gewarnt und die Zügel lieber noch etwas strammer angezogen. Eine Öffnungsperspektive galt zuletzt nur für die Friseure auf Grundlage der „Würde“. Alle anderen Branchen hätten sich weiter zu gedulden, bis der Inzidenzwert bei 50, nein bei 35, nein stabil bei 35, nein stabil für zwei Wochen unter 35, nein bei 10 liege. Inzwischen ist klar, der Lockdown ist ein Auslaufmodell, egal was die Inzidenzen sagen.

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Der Lockdown kann beendet werden

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Der Lockdown kann beendet werden. Der Vorwurf, man wolle damit mehr Tote in Kauf nehmen, ist falsch. Er lenkt auch davon ab, dass das Sterben schon längst einfach hingenommen wird. Denn alle bisherigen Einschränkungen haben nicht verhindert, dass viele Ältere unkontrolliert durchseucht wurden. Eine Anpassung der Strategie fand trotzdem nie statt. Es wurde lediglich allgemein verschärft und verlängert, statt die Risikogruppen besser zu schützen, übrigens auch die, die nicht so im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen. Bei Markus Lanz rätselte man sogar darüber, ob das Rodeln Ansteckungen begünstige. Das Rodeln nicht, aber vielleicht die Schlange an der Bratwurstbude. Na ja. Später eilten eifrige Ordnungshüter vor laufenden Kameras vermeintlichen Maskenmuffeln im Schnee hinterher. Das war nur noch absurd.

Nun haben wir fast schon so etwas wie Frühling mit viel Sonne. Die Leute gehen einfach raus, weil sie wissen, dass Außenräume gesünder sind. Warum sollte man auch sonst ständig lüften? Aber auch das ist wieder falsch, weil es die Menschen verstärkt dorthin zieht, wo es trotz geschlossener Cafés wenigstens noch etwas Erholung oder Natur zu sehen gibt. Man könnte ja wieder anderen Menschen begegnen, so die Befürchtung. Dabei ist genau das geboten.

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Interessanter Beschluss

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Blick auf die Corona-Politik erneut einen interessanten Beschluss gefasst. Zwar wird der Eilantrag eines Friseurbetriebes, der sich gegen die erzwungene Schließung wandte, abgewiesen, in der Begründung finden sich aber Hinweise an den Verordnungsgeber, zum Beispiel zur neuen maßgeblichen Inzidenz von 35 sowie eine nüchterne Feststellung, dass es ja gar nicht verboten sei, Kunden in deren Wohnungen aufzusuchen, um dort die Frisiertätigkeit vorzunehmen.

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Übereilt und unsichtbar

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Entspannt sich die Corona-Lage? Es sieht danach aus, doch der Eindruck täuscht, wie die Bundesregierung trotz sinkender Fallzahlen betont. Die Virologen haben da wieder so eine Modellrechnung gemacht. Kurzum: Das sieht nicht gut aus. Und so warnt die Obrigkeit vor übereilten Lockerungen – nach fast vier Monaten! – und vor einer unsichtbaren Welle mit gefährlichen Turbo-Mutanten. Man müsse daher weiterhin vorsichtig sein, was konkret bedeutet, dass aus der versprochenen Öffnungsstrategie, die das Kanzleramt mit den Chefs der Staatskanzleien eigentlich verhandeln sollte, erneut nichts wird. Das wäre wohl auch übereilt gewesen und bleibt daher vorerst ebenfalls unsichtbar.

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Erneute Schlamperei

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Mal eben einen Verordnungstext, dessen Wortlaut sich nicht ändert, durch einen nachrichtlichen Hinweis anders auslegen als bisher, das geht nicht. Das OVG Lüneburg hat der Landesregierung erneut eine Ohrfeige erteilt, weil diese ein Verbot des praktischen Fahrunterrichts ab dem 25. Januar öffentlich suggeriert, aber rechtlich gar nicht umgesetzt habe. Wegen dieser Schlamperei darf das Land, also die Allgemeinheit, die Kosten des Verfahrens tragen, obwohl der Antragssteller, eine Fahrschule aus Gifhorn, mit dem eigentlichen Anliegen, einem vorläufig außer Vollzug zu setzenden Verordnungsparagrafen, scheitert.

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Kanzlerin interviewt sich selbst

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Einen Tag nach dem Impfgipfel, pardon Impf-Gespräch, hatte die Kanzlerin offenbar noch weiteren Redebedarf. So etwas kann sich die ARD-Hauptstadtredaktion natürlich nicht entgehen lassen und verkündete stolz, das Programm zur Primetime nach der Tagesschau und vor dem DFB-Pokal Achtelfinale für die Regierungschefin extra freizuräumen. Doch warum macht man ein Interview zum Thema Impfen? Die Antworten auf alle Fragen, wie die nach dem Ende des Sommers, waren doch schon bekannt und wurden nur noch einmal wiederholt.

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Versteckte Änderung im Kleingedruckten

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Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist einem ständigen Wandel unterzogen. Im Januar gab es zwei, im Dezember vier Anpassungen. Insgesamt ist die Verordnung vom 30. Oktober achtmal überarbeitet worden. Das allein im Blick zu behalten, ist schon schwer. Doch nun bereiten auch einzelne Paragrafen Sorgen, deren Wortlaut sich gar nicht verändert hat, wie die HAZ berichtet. Denn wie die getroffenen Vorschriften genau zu verstehen sind, regelt wiederum die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Hier finden sich Begründungstexte, die plötzlich etwas verbieten, was bislang erlaubt war. Das sorgt für weitere Verwirrung und Ratlosigkeit, auch in diesem Blog. Das Begleitpapier zur Verordnung umfasst 14 Seiten, die Verordnung selber 24.

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