Stand der Dinge

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Die Wirkung von Lockdowns ist weiterhin mehr als zweifelhaft. Wissenschaft und Politik liefern immer noch keine brauchbaren Antworten auf die Frage, welche Maßnahmen wie wirken. Die Debatte ist bestimmt von Modellen und weniger von gesicherten Erkenntnissen. Dass harte Ausgangsbeschränkungen die Ausbreitung der Mutation gebremst hätten, ist in diesem Zusammenhang reine Propaganda. Niemand hat das untersucht. Vielmehr hat man einfach nur den Rückgang der Meldezahlen mit der Ausgangsbeschränkung in Verbindung gebracht (Korrelation), ohne zu prüfen, ob es auch einen kausalen Zusammenhang gibt. In sozialen Netzwerken und Medien wird dennoch nach einem noch härteren und dafür kürzeren Lockdown verlangt. Dabei zeigt die Erfahrung, dass es den nur noch als löchrigen Dauerzustand geben kann.

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Ausgangssperre wieder aufgehoben

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Die Region Hannover hebt die seit dem 1. April geltende Ausgangssperre nach nur wenigen Tagen wieder auf. Die Vorschrift hatte bereits kurz nach Inkrafttreten gewackelt, als das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag in einer Eilentscheidung die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung infrage stellte. Eine Beschwerde der Behörde vor der nächsten Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am heutigen Dienstag zurückgewiesen (Pressemitteilung). Die Kammer begründete ihren Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei. Die staatlichen Stellen müssten erst die bestehenden Maßnahmen vollständig durchsetzen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Regelung sah für den Zeitraum vom 1. bis 12. April eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr vor. Regionspräsident Hauke Jagau sagte in einer Videobotschaft, dass er mit der Entscheidung gut leben könne. (Pressemitteilung)

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Ausgangssperre wackelt

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Das Verwaltungsgericht Hannover hat Eilanträgen gegen die seit 1. April geltende Ausgangssperre in der Region Hannover stattgegeben. Nur für die Kläger gilt die Beschränkung, die sich aus einer Allgemeinverfügung ergibt, daher nicht mehr. Die Region habe nicht hinreichend dargelegt, „dass der Verzicht auf die Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde. Es bestünden ferner durchgreifende Bedenken, ob die Anordnung der Ausgangssperre verhältnismäßig sei – insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei der angeordneten Maßnahme um das mildeste – gleich geeignete – Mittel handele.“ Das zeichnete sich ab, da der Regionspräsident während einer Pressekonferenz selbst einräumte, nicht genau zu wissen, ob das alles richtig sei. So kann man dann auch vor Gericht nicht bestehen. Ob die Ausgangsbeschränkung bis zum 12. April hält, bleibt daher fraglich. (Pressemitteilung)

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Mit dem Lockdown weiter spalten

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Natürlich kann man über harte Lockdowns und NoCovid-Theorien diskutieren, sie umzusetzen, bleibt aber das Grundproblem. Gern wird auf den ersten Lockdown im Frühjahr 2020 verwiesen, den man nur wiederholen müsse. Da habe alles wunderbar geklappt. Die Bevölkerung war vorsichtig, brav und damit solidarisch. Das ist sie nun offenkundig nicht mehr. Auch die Gerichte treten zunehmend in Erscheinung und verwerfen viele Regelungen oder weisen darauf hin, dass die Regierung sich nicht mehr nur auf Unwissenheit beim Infektionsgeschehen berufen könne. Wer häufig dazu aufruft, der Wissenschaft zu folgen, muss eben auch darlegen können, worin die wissenschaftliche Erkenntnis besteht. Da stellt sich die Frage, wie man über diesen Zustand eigentlich hinwegkommen will.

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Erneuter Wink mit dem Zaunpfahl

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Das OVG Lüneburg hat erneut auf mögliche Schwachstellen der Verordnungspraxis hingewiesen. Zwar hat das Gericht Eilanträge abgelehnt, mit denen eine vorläufige Außervollzugsetzung einzelner Paragrafen der Niedersächsischen Corona-Verordnung erreicht werden sollte. Der Senat hat aber auch Bedenken geäußert und es offen gelassen, ob die angegriffenen Regelungen in einem Hauptsacheverfahren doch für unwirksam erklärt werden könnten. Warum das so sein könnte, schrieb das Gericht auf. Möglicherweise stünden dem Verordnungsgeber mildere Mittel zur Verfügung. „Dafür kämen etwa verbesserte Hygienekonzepte, eine bessere Erforschung von Infektionsumfeldern, die Effektivierung der Kontaktnachverfolgung, die Erarbeitung und praktische Umsetzung einer landesweiten Teststrategie sowie die Optimierung der Impfkampagne in Betracht.“ Mit anderen Worten: Die Landesregierung muss mehr tun. Es reicht auch nicht mehr aus, auf ein großes Wissensloch beim Infektionsgeschehen zu verweisen. (Pressemitteilung)

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Was ist ein Ruhetag?

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Eine Regierung, die mittlerweile alles per Verordnung regelt und der Eigenverantwortung der Menschen kaum noch Raum lässt, muss jetzt natürlich auch erklären, was ein Ruhetag ist. Derzeit beraten die Chefs der Staatskanzleien, wie das denn in der Praxis aussehen könnte. Den Gründonnerstag einfach zum Feiertag zu erklären, gehe natürlich nicht, da man dafür die Ländergesetze ändern, also die Parlamente beteiligen müsste. Und so etwas ist in dieser Krise ja aus der Mode gekommen. Es droht daher eine weitere Lachnummer in Form eines oder mehrerer Verordnungsparagrafen.

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Spontane Ideen und ihre Folgen

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Wer keinen Plan hat und stattdessen in der Sackgasse weiter auf Sicht fährt, erfindet in der Not einfach irgendetwas. So war es wohl vergangene Nacht im Kanzleramt. Nach stundenlanger Verhandlungspause kam man auf die Idee, so eine Unterbrechung zum Beschluss zu erheben und das ganze dann „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ zu nennen. Dabei wurde Vieles wieder einmal nicht bedacht, obwohl es schon vor dem eigentlichen MPK-Treffen einige Runden zur Vorbereitung gegeben hatte. Was machen eigentlich die Grundsicherungsempfänger, die erst am 31. März Leistungen überwiesen bekommen, damit diese am 1. April für den gesamten Monat im Voraus zur Verfügung stehen? Sie dürften kaum über Rücklagen verfügen, um rechtzeitig vor dem neuen Aprilscherz-Feiertag alle Osterkäufe zu tätigen.

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Katz und Maus Spiel

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute für NRW die Beschränkungen im Einzelhandel wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit durften alle Geschäfte wieder öffnen. Allerdings muss man den Beschluss bis zum Ende lesen. Dort steht: „Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält.“ Kurzfristig ist das geschehen. Das Land hat seine Verordnung umgehend angepasst. Nun gelten halt überall dieselben Beschränkungen. Beschluss und Reaktion zeigen, Exekutive und Judikative liefern sich zunehmend ein Katz und Maus Spiel. Denn ähnliche Beschlüsse dürfte es auch bei weiteren Einschränkungen geben, die noch ersonnen werden.

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Die Regierung treibt die Pandemie

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Beim Pandemiemissmanagement wollen Bundesregierung und Länder an ihrer bisher gescheiterten Strategie festhalten und vor allem den zähen Kampf gegen alles, was mit Freizeit zu tun hat, fortsetzen. Die Logik: Alle Kontakte in öffentlichen Räumen weiter einschränken, notfalls auch mit Ausgangsbeschränkungen, und darauf hoffen, dass sich die Menschen dann im Verborgenen, also den privaten Bereichen, an die vorgegebenen Regeln halten. Das funktioniert nur leider nicht.

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Der Impfstoff ist politisch

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Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat am Montag gesagt, mit AstraZeneca ist alles in Ordnung. Das sagt die Behörde auch am Donnerstag. Am Montag entschied Gesundheitsminister Jens Spahn, die Impfungen mit dem schwedisch-britischen Vakzin zu stoppen. Vergebene Termine wurden abgesagt und das Vertrauen in das Pandemiemanagement ein weiteres Mal erschüttert. Nach nur drei Tagen ist der Einsatz von AstraZeneca wieder erlaubt. Das Paul-Ehrlich-Institut, das am Montag noch fachliche Bedenken am Impfstoff äußerte, hatte im Rekordtempo herausgefunden, dass es sich nur um sehr wenige Fälle handelt. Das war allerdings auch schon am Montag bekannt. Wegen der Thrombose-Nebenwirkungen gibt es aber künftig einen Warnhinweis. Den bräuchte es auch für diese Art der Politik.

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