In der Diskussion um die Förderung von Verkaufsseminaren für Ärzte, die ihren Patienten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) schmackhaft machen wollen, scheint die Nutzlosigkeit solcher Angebote klar geworden zu sein. Allerdings führt die Einsicht nicht etwa zu einem Verbot dieser Untersuchungspraktiken. Vielmehr hat das verantwortliche Ministerium die bisher aus welchen Gründen auch immer bestehende Förderkulisse bloß einkassiert.
Eine aktiv betriebene Vermarktung von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sei mit den ethischen Grundsätzen des Berufsrechts der Ärzte nicht vereinbar, hieß es zur Begründung. Holen sich Ärzte zur Entwicklung entsprechender Verkaufsstrategien externe Hilfe, ist dies vor allem unter gesundheitspolitischen und ethischen Gesichtspunkten nicht unterstützungswürdig, teilte das Ministerium mit.
Quelle: Tagesschau
Ärzte, die eine Verkaufsstrategie verfolgen, haben aufgrund von gesundheitspolitischen und ethischen Gesichtspunkten keinen Anspruch auf entsprechende öffentliche Unterstützung. Offenbar erlauben es aber die gleichen gesundheitspolitischen und ethischen Gesichtspunkte, die Vermarktung von individuellen Gesundheitsleistungen trotzdem fortzuführen. Schließlich ändert die Einsicht des Rösler-Ministeriums zu den Förderrichtlinien nichts an der praktisch für richtig gehaltenen Markt-Ideologie. Andernfalls hätte die Bundesregierung ja nicht nur die Finanzierung von Verkaufsseminaren unterbunden, sondern auch die Vermarktung durch die Ärzte insgesamt.
Ärzte sollen aber unternehmerisch denken und wie alle anderen Akteure im Gesundheitswesen auch, einen gesunden Wettbewerb austragen. Gesundheit als Ware, dieses Leitbild bleibt im Ergebnis ungebrochen. Dabei lohnt ein Blick in das entsprechende Sozialgesetzbuch, um zu verstehen, in welchem Umfang medizinische Leistungen angeboten werden sollten.
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Dass die Leistungserbringer, vulgo Ärzte, dennoch unnötige Leistungen verkaufen können, funktioniert nur, weil diese explizit außerhalb des § 12 SGB V abgewickelt werden. Gleichzeitig wird durch sie jedoch der Eindruck erweckt, bei der angebotenen Dienstleistung handele es sich um eine notwendige (sinnvolle) Untersuchung. Das führt wiederum zu einer Verunsicherung bei Patienten, die plötzlich als Verbraucher entscheiden sollen. Doch sollte dieser Bereich überhaupt als Geschäft betrieben werden?
Der heutige Bundeswirtschaftsminister Rösler begann seine Berliner Karriere als Gesundheitsminister und trat mit dem Ziel an, im Gesundheitssystem mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung durchsetzen zu wollen. Seine Vorstellung von Solidarität lautete, die starken Gesunden helfen den schwächeren Kranken. Und so ist es auch gekommen, die starken Gesunden helfen den schwächeren Kranken, bei der Erleichterung ihrer Portemonnaies. Denn Wettbewerb heißt, der eine setzt sich durch und der andere nicht. Der eine erzielt einen Überschuss und der andere nicht.
AUG
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.