Auf das Parlament kommt es an

Geschrieben von: am 12. Nov 2024 um 12:12

In einer Demokratie können Regierungen zerbrechen. Davon geht die Welt nicht unter. Schaut man sich aber die alberne Diskussion um den Neuwahltermin an, könnte man denken, eine Katastrophe steht bevor. Das Land brauche so schnell wie möglich eine neue Regierung und damit stabile Verhältnisse. Handlungsunfähigkeit könne man sich nicht leisten. Dabei gab es die nur, als die Ampel noch regierte. Jetzt sieht das theoretisch anders aus. Denn in dieser Demokratie kommt es auf das Parlament an, nicht auf die Regierung.

Warum? Weil das politische System eine parlamentarische Demokratie ist, dem Bundestag also eine entscheidende Bedeutung zukommt. Das Parlament bestimmt und kontrolliert die Regierung und verabschiedet unter Beteiligung des Bundesrates die Gesetze. Das Parlament entscheidet also, was auch logisch ist, da nur die Abgeordneten direkt vom Volk gewählt sind. Damit ist der Bundestag in besonderer Weise demokratisch legitimiert – und auch verantwortlich. Die Abgeordneten haben das Recht, den Bundeskanzler per konstruktivem Misstrauensvotum zu ersetzen, wenn sie der Meinung sind, dass der amtierende Regierungschef keine Mehrheit mehr besitzt und ein besserer Kandidat mit Mehrheit zur Verfügung steht.

Die Abgeordneten haben aber auch das Recht, selbst gesetzgeberisch aktiv zu werden und den Bundeskanzler und dessen Regierung auf Grundlage von Beschlüssen zur Umsetzung dieser zu verpflichten. Die Abgeordneten können den Bundeskanzler aber nicht dazu zwingen, eine Vertrauensfrage zu stellen, die leider nur noch als Mittel zur Selbstauflösung des Parlaments betrachtet wird. So war sie aber nie gedacht. Der Parlamentarismus, wie ihn das Grundgesetz versteht, war aus der Weimarer Erfahrung heraus, immer darauf ausgerichtet, konstruktive Verhältnisse zu schaffen. Ein Kanzler ohne parlamentarische Mehrheit bleibt daher trotzdem der Kanzler und zwar so lange, bis sich das Parlament mehrheitlich auf einen Nachfolger einigt. Das gilt während einer Legislaturperiode wie auch darüber hinaus.

Ein Kanzler, der während einer Legislaturperiode seine parlamentarische Mehrheit verliert, ist auch nicht, wie jetzt häufig zu hören, nur noch geschäftsführend im Amt. Er kann ja die Vertrauensfrage stellen, was dem geschäftsführenden Kanzler untersagt ist. Geschäftsführend ist der Kanzler erst dann, wenn ein neuer Bundestag gewählt und die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen ist. Während der Legislaturperiode ist der gewählte Kanzler also der Kanzler mit oder ohne parlamentarische Mehrheit. Die Vertrauensfrage dient dem Kanzler in der Regel dazu, sich zu vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag weiter unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat.

Der Vertrauensfrage wohnt demnach ein konstruktiver Ansatz inne, der aber mit der Zeit durch eine Art Selbstauflösungsrecht ersetzt worden ist. Die Kanzler Kohl und Schröder haben für diese auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Auslegung des Artikel 68 GG gesorgt. Was dabei aber immer wieder unterstellt wird, ist ein gewisser Automatismus, dass die verlorene Vertrauensfrage zur Auflösung des Bundestages zwangsläufig führen muss. Das ist falsch. Der Bundespräsident kann den Bundestag auf Vorschlag des Kanzlers auflösen, muss das aber nicht. Und, noch viel wichtiger, das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

So unterstreicht auch der Artikel 68 GG die konstruktive Rolle des Parlaments, die aber, so scheint es jedenfalls, bei den modernen Abgeordneten gar nicht mehr so sehr im Bewusstsein verankert ist. Sie haben die parlamentarische längst durch die Vorstellung einer Kanzlerdemokratie ersetzt und schreiben der Exekutive einen deutlich stärkeren Machtanspruch zu. So erklärte sich das Parlament während der Corona-Pandemie sogar kurzerhand für unzuständig und erteilte der Regierung weitreichende Entscheidungskompetenzen. Parlamentarische Kontrolle, Fehlanzeige. Umso widersprüchlicher ist daher die aktuelle Diskussion und das Drängen auf die Vertrauensfrage. Der Oppositionsführer könnte sich schließlich auch selbst per konstruktiven Misstrauensvotum zum Kanzler wählen lassen und dann die Vertrauensfrage in der Absicht stellen, diese zu verlieren, wenn es ihm nur darum ginge, den richtigen Zeitplan für Neuwahlen durchzusetzen.

Stattdessen wird der amtierende Bundeskanzler oder die Bundeswahlleiterin für deren Verfahrensvorschläge und Hinweise beschimpft. Es wird mit allerlei medialem Trommelfeuer der Eindruck erweckt, die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Landes hänge von einem möglichst frühen Wahldatum ab. Doch dann, man hat es dem sprücheklopfenden Möchtegern-Kanzler im Wartestand wohl mal in Ruhe erklärt, einigen sich alle Beteiligten auf einen Termin im Februar, also zwischen Ende März, dem Untergang des Abendlandes, und Anfang Januar, dem kolportierten Wahlchaos nur ohne Berlin Marathon. Laut Agenturen sollen SPD und Union zu dieser Übereinkunft gekommen sein, Grüne und FDP tragen diesen Vorschlag allem Anschein nach mit.

Das Parlament ist im Gegensatz zur Ampelregierung also handlungsfähig. Das ist die gute Nachricht. Es könnte aber noch mehr erreichen, zum Beispiel ein Haushaltsgesetz verabschieden, das Sicherheit für das kommende Jahr herstellt. Denn realistischerweise dürften einer Neuwahl, ob sie nun im Januar, Februar oder März stattfindet, Monate der Regierungsbildung folgen, so dass ein Haushalt vermutlich erst im Sommer oder Herbst beschlossen werden könnte. Und da liegt der eigentliche Kern des Problems, der aktuell in der aufgeregten wie absurden Debatte um den richtigen Wahltermin gar nicht mehr betrachtet wird. Die Staatsfinanzen. Die Ampelregierung scheiterte an der Schuldenbremse und zwar fortlaufend. Das war insbesondere nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts gelebte wie demonstrierte Handlungsunfähigkeit.

Die Abgeordneten von SPD, Grünen und der Union könnten nun etwas daran ändern. Sie verfügen über zweidrittel der Mandate, könnten also sogar die Verfassung gemeinsam ändern, um beispielsweise die Regeln der Schuldenbremse so anzupassen, damit auch ein FDP-Finanzminister, den es hoffentlich nie wieder geben wird, nicht mehr wahrheitswidrig behaupten kann, er verstoße gegen seinen Amtseid. Vielleicht erklärt es einer dem sprücheklopfenden Möchtegern-Kanzler im Wartestand auch noch einmal ganz in Ruhe, dass er ebenfalls finanzielle Spielräume, also eine Strategie für die Staatsfinanzen benötigt, wenn er denn stabil und handlungsfähig regieren will.

Hier mit SPD und Grünen konstruktiv zu kooperieren, wäre jedenfalls besser, als sich aus Furcht vor einer unangenehmen Mehrheit mit der AfD nun ganz aus dem parlamentarischen Tagesgeschäft zu verabschieden und keine Initiativen und Anträge mehr einzubringen.


Bildnachweis: Screenshot

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Jörg Wiedmann  November 14, 2024

    Entschuldigung, aber Herr Merz hat durch seine gestrigen Aussagen nur noch Anträge in den Bundestag einbringen zu wollen die im Vorfeld mit SPD und Grünen abgestimmt sind -besser im Hinterzimmer ausgeklüngelt- der parlamentarischen Demokratie einen Bärendienst erwiesen.
    Auch das verhindert werden soll, dass die AfD noch irgendwelche Anträge einbringen kann, ist eine eklatante Verletzung der Rechte der Parlaments.
    Was sich gerade vor unseren Augen abspielt, ist eine Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ein harter Schlag ins Gesicht eines jeden aufrechten Demokraten.

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    • André Tautenhahn  November 14, 2024

      Das ist doch Unsinn. Jede Fraktion kann nach Sitzungseröffnung und vor Feststellung der Tagesordnung deren Änderung beantragen (nach Änderungswünschen fragt auch immer die Präsidentin) und dann stimmt das Parlament darüber ab. Was Sie meinen, ist wohl die Vereinbarung der Tagesordnung vorab im Ältestenrat. Dort wollen sich jetzt augenscheinlich SPD, Grüne und CDU etwas besser abstimmen, nachdem es in dieser Woche zu keiner Einigung in diesem Gremium kam und dann eine Geschäftsordnungsdebatte im Plenum geführt worden ist.

      Das ist alles demokratisch und keine Verächtlichmachung. Wenn die AfD hin und wieder die Beschlussfähigkeit feststellen lässt, nur um durch Abbruch von Debatten ein bisschen Aufmerksamkeit zu bekommen, ist das ja auch in Ordnung. Im Übrigen hätte ich gern mal gewusst, wie man das Einbringen von Anträgen verhindern will. Anträge werden eingereicht und an die Ausschüsse gegeben. Dort können sie natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit etwas länger liegen bleiben, aber die AfD kennt sich ja mit Twitter, Instagram und TikTok bestens aus.

      Und grundsätzlich ist es nun einmal so, dass niemand mit der AfD zusammenarbeiten will. Die Verrenkungen um die Bandmauer kann man ja furchtbar doof oder ulkig finden, undemokratisch sind sie aber nicht. Nüchtern betrachtet, hat diese Partei halt keine Machtperspektive, nicht mal als stärkste Kraft in Thüringen, also braucht man die dann eigentlich auch nicht mehr zu wählen.

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      • Jörg Wiedmann  November 14, 2024

        Wenn keine Anträge mehr auf die Tagesordnung gesetzt werden, damit „keine zufällige Mehrheit mit denen da zustande kommt“ dann ist das demokratisch ?
        Das die CDU Anträge (Verbrennerverbot. Zurückweisung an der Grenze usw) von der Tagesordnung gestrichen hat, ist nun einmal Fakt.
        Der Grund ist, dass Herr Merz „keine Stimmen von den Falschen“ haben will.
        Das bedeutet, die diesbezüglich von der CDU gestellten Anträge -damals hatte die Ampel noch die Mehrheit- nur reine „Fake“ Anträge waren. Jetzt wo Mehrheiten möglich wären, zieht die CDU die Anträge zurück.
        Kann man demokratisch und gut finden, muss man aber nicht.
        Der Bundestag besteht -nach unserem GG- aus frei gewählten Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und eigentlich so auch abstimmen sollten. Ein Fraktionszwang ist im GG nicht vorgesehen.

        Ich würde mich als parteiunabhängiger Demokrat für den das Wohl des Landes an erster Stelle steht bezeichnen. Weit dannach folgen Partei oder Person.
        Für mich ist eine Brandmauer undemokratisch.
        Eine Partei, der eine Brandmauer gegenüber einem politischen Mitbewerber wichtiger ist als das Wohl des Landes, ist für mich leider nicht wählbar.
        Aber jeder hat eben seine persönliche Meinung.

        Thüringen ist ein gutes Beispiel, wie es keinesfalls gehen sollte.
        Eine Koalition aus CDU,SPD und BSW (als Abspaltung von den Linken müsste das BSW eigentlich unter den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU fallen) die noch nicht einmal eine Mehrheit hat und noch von der Rest Linken toleriert werden müsste, ist nicht anders als die Wiederauferstehung einer „Einheitspartei“
        Die DDR lässt grüßen.
        Noch hat die AfD keine Machtperspektive, aber wenn die Thüringer Wähler die mit 56 % Mitte Rechts gewählt haben wieder eine linke Regierung bekommen, könnte das in 2029 ganz anders aussehen.
        Und das kann wirklich niemand wollen.

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        • André Tautenhahn  November 14, 2024

          Meine Güte, das Absetzen von Tagesordnungspunkten ist parlamentarischer Alltag und der Union auch schon mit ihrem Ansinnen, Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen zu lassen, vor kurzem noch passiert. Und zwar im Oktober. Das war auch nicht undemokratisch. Wenn sich die Union nun gegen eine zufällige Mehrheit mit der AfD absichern will, weil sie nicht möchte, von SPD und Grünen als Steigbügelhalter von Nazis beschimpft zu werden, dann ist das doch nachvollziehbar. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Unionswähler das jedenfalls genauso sehen, weil sie auch nicht wollen, dass ihre Fraktion mit der AfD stimmt. Hinzu kommt, die Union will halt keine Zusammenarbeit mit der AfD. Daher schrieb ich ja auch, dass es dann aber auch sehr dumm wäre, eine Zusammenarbeit mit der Rest-Ampel kategorisch abzulehnen. Im Übrigen gibt es morgen früh wieder eine Geschäftsordnungsdebatte im Bundestag zur weiteren Sitzungsplanung mit anschließender Abstimmung. Also alles ganz demokratisch, wenn auch nicht immer gerecht.

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          • Jörg Wiedmann  November 15, 2024

            Nochmal zum besseren Verständnis.
            Das ab und zu die Tagesordnung geändert wird, ist normal und kein Problem.
            Ich habe die Ablehnung die CDU Anträge zur Zurückweisung an der Grenze nicht auf die Tagesordnung zu setzten schon damals als ebenfalls undemokratisch empfunden.
            Ich möchte nochmals Herrn Merz zitieren:
            „Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten, und Ihnen, den Grünen, vereinbaren, dass wir nur die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Plenums setzen, über die wir uns zuvor mit Ihnen von der SPD und den Grünen in der Sache geeinigt haben, sodass weder bei der Bestimmung der Tagesordnung noch bei den Abstimmungen in der Sache hier im Haus auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da von der AfD zustande kommt.“

            Für mich bedeutet das: Wir können uns die Sitzungen des Bundestages auch sparen, da das Ende und Ergebnis der Debatte bereits feststeht. Und das soll die nächsten Monate so weitergehen.
            Das ist für mich Verächtlichmachung der parlamnetarischenh Demokratie.
            Übrigens wurde heute -wenn ich es richtig gelesen habe- die komplette nächste Sitzungswoche von Frau Mast (SPD) gestrichen und auch die Ausschüsse tagen nicht.
            Ob das so demokratisch und gerecht ist, wage ich doch zu bezweifeln.

          • André Tautenhahn  November 15, 2024

            Die Haushaltswoche ist gestrichen worden, was nun auch nicht sonderlich überraschend ist, da es ja kein Haushaltsgesetz geben wird. Gleichwohl hätte man über allerlei andere Dinge beraten können, man hat sich aber nur auf ein paar Sachen verständigt, für die es in der verbleibenden Zeit wohl noch genug Termine gibt. Für die Aufhebung der Sitzungswoche votierten übrigens SPD, Grüne, FDP (also Ampel) und Union, was über 80 Prozent des Parlaments entspricht.

            Sie stören sich nun an dem Merz-Zitat, blenden aber den Zusammenhang aus. Versetzen Sie sich doch einmal in seine Lage. Warum sollte er es zulassen, sich und seine Fraktion wahlweise von der AfD oder der SPD vorführen zu lassen? Stimmt er mit der AfD, würden das alle anderen Fraktionen gegen ihn verwenden. Glauben Sie ernsthaft, dass die Union da mit der Aussage, wir haben da aber jetzt was Gutes fürs Land getan, durchkommt? So läuft das ja nicht. Die Medien würden wochenlang bis zum Wahltag über den Bruch der Brandmauer diskutieren und Merz müsste sich dazu erklären, anstatt sich mit Scholz zu duellieren.

            Kleine Lernstandskontrolle: Scholz hat seine Mehrheit verloren, will aber nicht sofort die Vertrauensfrage stellen, die er laut Grundgesetz übrigens sowieso nicht stellen müsste, sondern schlägt den 15. Januar vor, um Neuwahlen Ende März zu ermöglichen. Er nennt das Ganze ein geordnetes Verfahren. Wieso änderte er seine Meinung?

            Antwort: Weil die öffentliche Debatte in ihrer sachlichen und noch mehr unsachlichen Breite das Nutzen/Schaden-Verhältnis zu seinen Ungunsten verschob. Ob er das vorab schon so eingepreist hatte, ist egal. Es zeigt nur, dass Theorie und Praxis sich nun einmal unterscheiden.

            Und jetzt prüfen Sie bitte mal, welche Auswirkungen das Verfahren hat, auf das sich Rest-Ampel plus Union und FDP verständigt haben. In welche Richtung wird das Nutzen/Schaden Verhältnis verschoben. Vielleicht ist das Geschrei der Minderheit ja deshalb so laut, weil diese Parteien sich dadurch einen Schub bei den anstehenden Wahlen versprechen. Dann müssten sie der Rest-Ampel plus Union und FDP aber dankbar sein. In diesem Fall wäre das Lamentieren darüber, dass die Demokratie Schaden nehme, nur Folge einer politischen Strategie und das Interesse an weiterer parlamentarischer Arbeit nur vorgeschoben.

            Das Geschrei könnte aber auch deshalb so laut sein, weil sich abzeichnet, dass es im Bund nach dem 23. Februar keine Zusammenarbeit mit AfD, BSW oder Linke geben wird.

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