Wir wissen nicht, ob die Maßnahmen was bringen, verhängen sie aber trotzdem, weil wir es dürfen und sowieso etwas machen müssen, damit es so aussieht, als täten wir was. Diese Grundlage der bisherigen Pandemiebekämpfung darf sich nicht wiederholen. Insofern sind Forderungen, möglichst weitreichende Grundrechtseinschränkungen jetzt wieder ins Gesetz zu schreiben, abzulehnen. Die Politik hatte mehr als zwei Jahre Zeit, begleitende Untersuchungen zu dem vorzunehmen, was sie als wirksam in der jeweiligen Lage beschrieben, aber nur sehr allgemein begründet hat.
Da, wo sich Menschen begegnen, können grundsätzlich Infektionen stattfinden. Diese zutreffende Annahme reichte immer als Begründung aus, um möglichst weitgehende Einschränkungen verhängen zu dürfen. Der Holzhammer kam zum Einsatz, wo es aufgrund des fehlenden Detailwissens zu einem präzisen Vorgehen nicht langte. Gibt es nun Ansteckungen in Gaststätten, Blumenläden, im Konzertsaal oder im Bus? Die Politik wusste es nie, weshalb sie eben alle Räume sanktionierte. Es könnte ja sein, dass… und da, wo sich Menschen begegnen, ist grundsätzlich Übertragung möglich. Fertig war die Laube. Team Vorsicht hatte gesprochen.
Es sei denn, es ging um Lockerungen. Da besann man sich wieder auf die Wissenslücke und erklärte nun aber, dass man beispielsweise in Geschäften gar nicht genau wisse, ob Ansteckungen dort stattfänden, es deshalb auch nicht richtig sei, sie weiter geschlossen zu halten. Dasselbe Argument, nur mit anderer Rechtsfolge, fertig war schon wieder eine Laube. Diesmal hatte das Team Augenmaß gesprochen. Es waren aber immer noch dieselben Spieler. Um es klar zu sagen, einer solchen Regierung, die so willkürlich handelt, darf kein Gesetz – auch mit Blick auf den Totalausfall Bundesverfassungsgericht – einen neuerlichen Instrumentenkasten für irgendwelche Grundrechtseinschränkungen erlauben.
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JUL
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.