Das Bundesverfassungsgericht hat beim Blick auf die Omikron-Wand festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf jeden Fall einen Beitrag zum Fremdschutz leistet. Es ist ja auch vollkommen klar und wissenschaftlich eindeutig belegt, dass eine Ansteckung bei einer dreifach geimpften Pflegekraft zu einem weniger schweren Verlauf des vulnerablen Patienten führt, als dessen hypothetisch mögliche Ansteckung bei einem ungeimpften und tagesaktuell negativ getesteten Hausmeister desselben Altenpflegeheims. Der ist ja nicht einfach gesund, sondern asymptomatisch gefährlich. (BVerfG)
FEB
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.