Eine Impfung ohne Nachweis von Antikörpern zählt immer als Immunisierung und damit auch als neue moderne Zutrittsberechtigung, obwohl eine fehlende Immunantwort bei wenigen Menschen durchaus vorkommen kann, was wiederum Antikörpertests bereits belegt haben. Der Nachweis von Antikörpern per Test auch ohne Impfung gilt hingegen nicht als erfolgreiche Immunisierung. Folglich berechtigt nur die Impfung zum automatischen Zutritt, die Vorlage eines positiven Antikörpertests jedoch nicht. Die Infektionen von Ungeimpften müssen laut Verordnungsgeber weiterhin vermieden werden, die Infektionen von Geimpften aber nicht, weshalb auf Tests für diese Gruppe verzichtet werden kann. Nur die Infektionen von Ungeimpften bleiben damit relevant, weshalb Zugangsbeschränkungen wie 3G mit einer Testpflicht für Ungeimpfte erforderlich sind. Der Ungeimpfte ohne negativen Test bekommt keinen Zutritt, er könnte ja auch positiv sein. Folglich bekäme auch der Ungeimpfte mit einem positivem Test keinen Zutritt. Der Geimpfte mit negativem Test bekommt Zutritt, auch ohne negativen Test. Folglich bekäme auch der Geimpfte mit positivem Test immer Zutritt, weil der Test bei ihm ja keine Rolle spielt. Dass der Verordnungsgeber diesen Unsinn für vertretbar hält, ist mit Logik nicht mehr zu erklären.
SEP
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.