Die Landtagsfraktionen von Grünen und FDP haben mit ihrer Organklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Erfolg. Die Richter stellten am 9. März 2021 fest, dass die rot-schwarze Landesregierung im vergangenen Jahr gegen die Rechte des Landtages und damit gegen die Niedersächsische Verfassung verstoßen hat. Demnach hätte das Parlament als Ganzes vollständig über die Pandemielage sowie Maßnahmen und die Coronaverordnung unterrichtet werden müssen. Nur in den Ausschüssen zu informieren, reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus. (Pressemitteilung)
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Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.