Es gibt keine zwei Parlamente

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Die Sache mit dem abgewählten Bundestag, der noch schnell etwas entscheiden soll, damit es die kommende Regierung im neuen Parlament einfacher hat, ist heikler als gedacht. Bislang galt die Auffassung, dass es so etwas wie eine parlamentslose Zeit nicht gibt, sondern zu jeder Zeit neben der exekutiven, auch eine legislative Handlungsfähigkeit gegeben ist. So hätte beispielsweise der alte Bundestag, trotz der Auflösung des Parlaments nach Artikel 68 Grundgesetz, jederzeit einen neuen Kanzler wählen und das Verfahren zur Einleitung von Neuwahlen damit außer Kraft setzen können.

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