Der Spiegel schreibt, der Kanzler wäre nach verlorener Vertrauensfrage nur noch geschäftsführend im Amt. Das ist falsch, da die Amtszeit des Kanzlers und seiner Regierung erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet (Art. 69, Abs. 2 GG) oder durch Wahl eines Nachfolgers aus dem jetzigen Parlament (Art. 67 GG). Nach einer Bundestagswahl bleiben Kanzler und Bundesregierung auf Ersuchen des Bundespräsidenten solange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Kanzler gewählt worden ist (Art. 69, Abs. 3 GG).
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