Die Kürzungsunlogik

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HAZ, 2.8.23

Während der Bundesfinanzminister neue Schulden nur für Aufrüstung und eine „Aktienrente“ zum Zocken am Kapitalmarkt erlaubt, muss an anderen Stellen im Haushalt gespart werden. Das ist häufig sehr abstrakt. Konkret wird es für die Menschen vor Ort. Und leider ist es dann auch immer wieder dieselbe alte Leier. Gekürzt wird bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen“, die offenbar nur deshalb so heißen, damit man sie auch zusammenstreichen kann, weil sie quasi die Begründung dafür gleich mitliefern. „Freiwillig“ suggeriert ja, das etwas entbehrlich ist, vielleicht sogar nur Luxus, auf den man in schwierigen Zeiten verzichten kann, ja sogar muss. Doch öffentliche Ausgaben, ob nun freiwillig oder nicht, bedeuten auch immer Einkommen von Menschen, die davon wiederum Steuern und Sozialabgaben zahlen, also zu den Einnahmen der öffentlichen Hand beitragen. Daher gilt auch der Satz, dass der Staat nicht mehr einnehmen kann, als er ausgibt. Er schafft mit seinen Ausgaben überhaupt erst Einkommen. Öffentliche Ausgaben sind also nicht bloß Kosten, sondern haben einen volkswirtschaftlichen Sinn, der leider von denen nicht begriffen wird, die ständig behaupten, dass der Staat nur das ausgeben könne, was er zuvor eingenommen hat. Falsch: Gibt er weniger aus, nimmt er auch weniger ein.

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