Es kommt auf die Rechtsgrundlagen an

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Maske auf oder Maske ab. Es steht zu befürchten, dass nun die nächste epische Endlosdiskussion die deutsche Öffentlichkeit erreicht. Die Bundesjustizministerin hat erkannt, dass bei einem stark abflauenden Infektionsgeschehen die Rechtsgrundlage für Anordnungen nicht mehr gegeben sein könnte, die bei Verstößen ein Bußgeld vorsehen. Der Bundesgesundheitsminister sieht es ähnlich, schlägt aber ein stufenweises Vorgehen vor. Auf Nachfrage, wie das konkret aussehen soll, kommt aber nichts. Virologen und Lehrerverbände wollen die Maskenpflicht dagegen beibehalten, da das Virus noch nicht von der Bildfläche verschwunden sei. Nur das wird es nie, womit das Argument dann auch vollkommen sinnlos ist.

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