Rücktritt geht nur schriftlich

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Es soll ja einen Rücktritt im Landtag von Thüringen gegeben haben oder so etwas Ähnliches. Die Medien recherchieren da leider nicht mehr so genau, weil die Effekthascherei, Klicks in den asozialen Netzwerken und das Gerede über Demokratie irgendwie wichtiger ist, als die Fakten, die einen etwas klarer sehen lassen würden. Nun, es hat keinen Rücktritt des gewählten Ministerpräsidenten gegeben. Denn so etwas hätte nach § 4 des geltenden Ministergesetzes schriftlich gegenüber der Präsidentin des Landtages erfolgen müssen. Der Herr Kemmerich erklärte indes nur, dass ein Rücktritt unumgänglich sei. Das reicht aber nicht.

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Unbeschreibliche Elitenverwahrlosung

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Der gestrige Tag hat schon kurios mit der State of the Union Ansprache des US-Präsidenten vor dem Kongress begonnen. Die Sprecherin des Repräsentantenhauses zerriss demonstrativ das Manuskript der Rede, obwohl sie an einigen Stellen artig mitpatschte und sich erhob, wie es offenbar so üblich ist im Land der Auserwählten, die nach Gutdünken und ohne Prozess Todesurteile per Knopfdruck vollstrecken oder jeden, der nicht spurt, mit Sanktionen überziehen. Es ist halt eine Show, gerade von den Demokraten, die sich bei den Vorwahlen, wo es nur geht, ordentlich blamieren. Ihnen wäre eine zweite Amtszeit Trumps in Wahrheit lieber, als ein Präsident, der Bernie Sanders heißt. Hier zeigt sich eine Form der Elitenverwahrlosung, die es aber nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland gibt. Ein Blick in den thüringischen Landtag genügt.

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