Grundrente: Die SPD verhandelt weiterhin schlecht

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Im Prinzip gibt es nichts Neues bei der Grundrente zu vermelden. Der Kompromiss, der jetzt verkündet worden ist, lag eigentlich schon seit Monaten auf dem Tisch. Nur der Zeitpunkt war entscheidend. Kurz nach der beschönigenden Halbzeitbilanz der Bundesregierung, die für Kritik gesorgt hatte, kommt nun der medial inszenierte Durchbruch bei der Grundrente, der den GroKo-Befürwortern hilft, auf den anstehenden Parteitagen für eine Fortsetzung des Bündnisses zu werben. Die Einigung wird auch Olaf Scholz plus Zählfrau helfen, den Vorsitz der SPD zu übernehmen, nachdem sich schon eine Reihe von Funktionären für ihn ausgesprochen hatten. Abgesehen davon fällt an der Einigung zur Grundrente aber etwas anderes auf.

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Die andere Halbzeitbilanz

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Die Halbzeitbilanz der Großen Koalition ist wie erwartet positiv ausgefallen. Sowohl Union als auch SPD klopfen sich gegenseitig auf die Schulter, 83 Seiten lang. Man habe bislang viel erreicht und damit gut regiert. Als Erfolge werden auch die, in diesem Blog schon häufig kritisierten sozialpolitischen Entscheidungen wie „Gute-Kita-Gesetz“ und „Starke-Familien-Gesetz“ angeführt. Die Grundrente, die zu einer „Respekt-Rente“ werden sollte, fehlt noch in der Aufzählung. Vielleicht kommt sie noch, vielleicht auch nicht. Konzentrieren wir uns daher auf das, was bereits vorliegt. Und das ist weder „gut“ noch „stark“. Eine andere Halbzeitbilanz.

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Der Unsinn mit dem Fördern und Fordern

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Die Kommentierung des jüngsten Urteils der Karlsruher Richter zur Sanktionspraxis nach dem SGB II ist belustigend. Da wird erleichtert zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin das Prinzip des Förderns und Forderns anerkannt habe. Schließlich wäre diese, offenbar sehr heilige Konstruktion, bei der es auch um viele Steuergelder gehe, wie immer betont wird, nicht mehr haltbar, wenn es keinerlei Sanktionsandrohung mehr gebe. Das ist richtig, nur warum sollte das von irgendeiner Bedeutung sein? Hinter der Vorstellung des Förderns und Forderns steckt ja der absurde Gedanke, dass viele Menschen es attraktiv finden könnten, arm zu sein. Aber das ist nicht das einzige Problem. Das Prinzip des Förderns und Forderns ist eigentlich immer nur ein Prinzip des Forderns. Über die Seite des Förderns wird nie nachgedacht, übrigens auch nicht vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Stephan Harbarth völlig weltfremd von Brücken in die Erwerbsarbeit sprach, die es aber gerade für Hartz IV-Empfänger kaum gibt.

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Grundrechte dulden keinen Aufschub

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Die Sanktionen, die der Gesetzgeber für den Fall von Pflichtverletzungen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorsieht, sind teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Bundesregierung damit eine Hausaufgabe auf, setzt aber auch selbst eine Übergangsregelung in Kraft, um die Lage der Betroffenen sofort zu verbessern. Nur ändert das nichts daran, dass die verfassungswidrigen Regelungen, trotz aller Hinweise und Urteile von Landessozialgerichten, die es gegeben hat, bereits seit 2005 existieren. Es wird also schon seit 14 Jahren ganz bewusst gegen Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes verstoßen.

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