Natürlich kann die Schuldenbremse umgangen werden

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Wer für eine höhere Kreditaufnahme des Bundes und der Länder plädiert, wird häufig mit dem Verweis auf die Schuldenbremse kritisiert, die schließlich in der Verfassung verankert sei und der Politik quasi vorschreibe, weiterhin sparsam zu sein und ausgeglichene Haushalte samt Schwarzer Null aufzustellen. Es wäre daher irgendwie illegal, diese Regel zu umgehen, mit Ausnahme des Eintritts einer Naturkatastrophe. Das ist leider grundfalsch, weil diese Behauptung erstens voraussetzt, dass die Schuldenbremse das einzige sei, was im Grundgesetz irgendwie von Bedeutung wäre und zweitens es keinerlei Hintertüren gebe, die eine Regierung nutzen könnte.

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Scholz hat Partnerin schon gefunden

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Die Sommerpause ist vorbei und allmählich nähert sich der politische Betrieb dem Normalzustand. Am Sonntag hat der Koalitionsausschuss getagt. Olaf Scholz, der nun doch SPD-Parteichef werden will, traf auf die Kanzlerin. Es heißt ja, Scholz suche noch nach einer Partnerin. Dabei hat er sie wohl längst in Angela Merkel gefunden. Beide sind sich schließlich einig bei Schwarzer Null und Schuldenbremse. Die Differenzen in der GroKo sind überschaubar und eigentlich nicht wirklich existent. Selbst wenn die Debatte um Soli und Grundrente etwas anderes vermuten lässt.

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