Richter erteilen schallende Ohrfeige

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Wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Tatvorwurf „von vornherein unzulässig“ ist, dann ist das eine schallende Ohrfeige für die Anklägerin. Die klare Rechtsauffassung fällt auf die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein zurück, die nach angeblich „intensiver Prüfung“ zu dem Ergebnis gelangte, dass der Vorwurf der „Rebellion“ auch nach deutschem Strafrecht zulässig sei.

Eine absurde Annahme, die sich eine Justizbehörde und die sie überwachenden Fach- und Dienstaufsichten in den zuständigen Ministerien eigentlich nicht leisten dürften.

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