Helmut Schmidt lässt sich vor den Karren spannen

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Altkanzler Helmut Schmidt schaltet sich in die Debatte um den Länderfinanzausgleich ein. In der Zeit beschwert er sich darüber, dass Berlin finanziell von anderen abhängig sei. Fest macht der 94-Jährige das unter anderem an dem beschlossenen Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses. Hier zeige sich die phänomenale Großartigkeit der Berliner, das Geld anderer auf den Kopf zu hauen. Die Berliner seien ferner schon immer groß darin gewesen, sich von anderen aushalten zu lassen, so Schmidt.

“Wer, bitte schön, braucht ein Bundesschloss?”

Antwort: Keiner, aber fast alle Mitglieder des Bundestages wollen es schon. Sie stimmten 2002 und 2003 für den Wiederaufbau. Das Ganze ist damit kein originär Berliner Ansinnen, sondern wird vor allem auf Bundesebene geplant und umgesetzt. Interessant ist nun, dass sich Schmidt bei der aktuellen Debatte um den Länderfinanzausgleich vor den Karren der Beschwerdeführer spannen lässt. Das dürfte den Klägern Seehofer und Bouffier gefallen, kann man hier zum Beispiel lesen.

Dabei sollte man wissen, dass gerade Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) alles daran setzt, um bereits 2013 mit dem Bau des Schlosses beginnen zu können. Durch Verzögerungen haben sich nämlich auch bei diesem ambitionierten Bauprojekt die Kosten immer weiter erhöht. Inzwischen rechnen die Bauherren mit 590 Millionen Euro.

Wenn sich also Schmidt beschweren möchte, müsste er sich an den Bauminister Ramsauer aus Bayern oder die Abgeordneten des deutschen Bundestages wenden. Da möchte ich gern einmal sehen, ob die Jammerlappen aus Hessen und Bayern das Prestigeprojekt einfach so begraben würden. Grundsätzlich hat der Altkanzler ja Recht.

“Was soll das eigentlich?”

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Schavan behält vorerst den ergaunerten Titel

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Annette Schavan darf weiterhin ihren ergaunerten Doktortitel tragen. Zwar hat die Uni Düsseldorf ihr den akademischen Grad formal entzogen, jedoch entfaltet die angekündigte Klage gegen den Beschluss des Fakultätsrates eine aufschiebende Wirkung, wie die Süddeutsche oberschlau berichtet. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat, möchte man da anfügen, auch wenn die Bundesregierung, zu der Schavan ja immer noch gehört, anderen Menschen mit wenig Geld den Zugang zu den Gerichten und zum Recht deutlich erschweren will.

Allerdings stellen auch die von der Süddeutschen befragten Rechtsexperten fest, dass das juristische Vorgehen wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Bisher sei kein Fall bekannt, in dem ein Gericht die Aberkennung eines akademischen Grades zurückgenommen hätte. Zum anderen besitze die Hochschule einen Ermessenspielraum, in den fachfremde Richter wohl nicht so einfach eindringen werden.

Vor diesem Hintergrund wirken die vorgebrachten Argumente der Schavan-Anwälte noch abstruser. Sie meinen, Verfahrensfehler entdeckt zu haben. Doch was ändert ein möglicherweise fehlerhaftes Verfahren bei der Aufdeckung an dem nun vorliegenden Plagiat? Meint Schavan etwa, mit ihrem Vorgehen eine neue Kategorie des akademischen Grades einführen zu können?

Nachdem es schon Doktoren erster und zweiter Klasse (Kristina Schröder) gibt, könnte Schavan eine dritte schaffen. Sie müsste dann nur ihren Titel von Dr. phil. in Dr. plag. oder Dr. pseud. ändern.

Schavan hat nun einen Monat Zeit, ihrer Ankündigung auch Taten folgen zu lassen und die Klage einzureichen. Ich glaube ja nicht, dass es dazu kommen wird. Denn bis dahin wird sich doch wohl ein ruhiges und gutbezahltes Pöstchen auf EU-Ebene finden lassen.

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