TV-Tipp: Neues aus der Anstalt und Volker Pispers

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Neues aus der Anstalt, heute Abend um 22.15 Uhr, live und direkt nach dem heute journal.

Bevor der Februar in die Verlängerung geht, pfeifen Urban Priol und Erwin Pelzig noch einmal die Insassen der psychiatrischen Anstalt aufs politische Spielfeld. Kabarettistische Kopfbälle und andere satirische Vorlagen liefern dieses Mal die Kabarettisten Jochen Malmsheimer, Lars Reichow und Michael Mittermeier.

Quelle: ZDF

Übrigens weist die Redaktion des Postillon darauf hin, dass sich der 1. März um etwa 24 Stunden verspäten wird.

Die Häme im Netz ließ nicht lange auf sich warten. In zahlreichen Foren und Blogs ist bereits die Rede vom „29. Februar“.

Volker Pispers lässt in seiner Dienstagsbotschaft den merkwürdigen Trip des trojanischen Esels Hans-Peter Friedrich (Beiname: der Gernegroße) Revue passieren. Offensichtlich sei ihm ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag auf den Magen geschlagen, das eines seiner Datensammelgesetze mit dem Vermerk “teilweise verfassungswidrig” versah.

Diese Schlappe in Karlsruhe habe den Minister wahrscheinlich dazu verleitet, zur Beruhigung zu dem in Bayern beliebten Rauschmittel Crystal Speed zu greifen. Daraufhin fiel der Minister des Innern durch Äußerungen zur europäischen Krisenpolitik unangenehm auf. Er empfahl, den Griechen Anreize zu geben, um ihnen den Austritt aus der Währungsunion irgendwie schmackhaft zu machen. Vielleicht mal den Mafia-Paten fragen, wie so etwas geht, scheint sich da der Friedrich gedacht haben.   

Jedenfalls muss es für die Griechen schwer zu ertragen sein, sich von einem “Lebewesen, das als deutscher Innenminister nicht einmal erkennt, wann ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt, sagen zu lassen: Verpisst Euch!” War natürlich alles nicht so gemeint. 

Neben Merkels Witzekanzler und ihrem Innenminister hat aber heute auch noch der Peter Ramsauer versucht, etwas Heiterkeit zu verbreiten. Bei der Vorstellung seines neuen Punktesystems sprach der Verkehrsminister davon, dass es künftig einfach, gerecht und transparent zugehen soll. Da dachten einige schon, gleich springt der Westerwelle aus der CSU-Verkleidung, aber dem war nicht so. Ramsauer legte sogar mit einem ausgeklügelten Ampelsystem nach.

Der Unterschied zur bisherigen Verkehrssünderkartei besteht nun darin, dass unter dem Ramsauer-System das taktische Rasen gefördert wird. Da jedes Vergehen für sich genommen verjährt, können schlaue und zuweilen gutbetuchte Edelkarossenfahrer ihre Verstöße gegen die StVO besser planen.

Oh je. Es wird mal wieder Zeit für die Anstalt…

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Bundesverfassungsgericht folgt in Teilen der Marktlogik

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Ein seltsames Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das sogenannte „Neuner Gremium“ am Dienstagvormittag gefällt. Die kleine Abordnung des Haushaltsausschusses darf bleiben und im Ausnahmefall geheime Entscheidungen treffen, um die Märkte, wie es heißt, überraschen zu können oder nicht unnötig zu verunsichern, was letztlich geplante Rettungsmaßnahmen konterkarieren könnte. Wenn die Bundesregierung plane, am Finanzmarkt aktiv zu werden, könne ein Nachteil bereits durch das Bekanntwerden der Information entstehen, so die Richter in ihrer Begründung. Damit folgt auch das Bundesverfassungsgericht in Teilen einer kruden Marktlogik und ordnet die Rechte des Parlaments und einzelner Abgeordneter dieser unter.

Wieso kassiert man nicht dieses Gremium ganz und empfiehlt dem Gesetzgeber, endlich dafür zu sorgen, eine strenge Regulierung der Finanzmärkte vorzunehmen?

Karlsruhe hat demnach nicht die Rechte des Bundestages gestärkt, sondern der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet, Budgetfragen am Parlament vorbei absegnen zu lassen. In einem konkreten Einzelfall wie dem strategischen Anleihekauf auf dem Sekundärmarkt ist das geheim tagende „Neuner Gremium“ aus Sicht des Bundesverfassungsgericht nicht zu beanstanden. In allen anderen Fällen müssen aber die Rechte des Bundestages und der ihm angehörenden Mitglieder beachtet werden. Das ist aber nicht konsequent. Derweil wird sich Schäuble freuen, weil er jetzt definieren darf, wie der erlaubte Einzelfall aussehen kann.

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