Kurz zum Sondergipfel mit Merkel und Sarkozy

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Vom Eurosondergipfel ist zu hören, wie sich Merkel und Sarkozy den nächsten Rettungsschritt für Griechenland vorstellen. Bemerkenswert ist natürlich die Entscheidung, die Zinsen für Kredithilfen im Rahmen des Europäischen Rettungsschirms (EFSF) zu senken, möglicherweise um einen Prozentpunkt auf 3,5 Prozent. Dieser Zinssatz soll dann auch für Portugal und Irland gelten. Die Laufzeit der bereits durch den Fonds gekauften Anleihen soll von bisher 7,5 auf mindestens 15 und maximal 30 Jahre verlängert werden. Was unterscheidet diese Art der Kreditvergabe nun von den Eurobonds, die Angela Merkel immer so kategorisch ausgeschlossen hat?

Wer nach Eurobonds, einer Umschuldung oder einer Transferunion rufe, handele unverantwortlich, ließ Merkel gestern noch unnachgiebig verkünden. Nun gibt es von allem etwas. Es wird nur nicht beim Namen genannt, das ist der Trick.

Dass Merkel die freiwillige private Gläubigerbeteiligung durchgesetzt hat, wird morgen sicher landauf, landab gefeiert werden. Nur erreicht ist damit nichts. Es trifft ja auch nicht die, die auf den Sekundärmärkten durch den Handel mit bereits ausgegebenen Staatsanleihen und Kreditausfallversicherungen fröhlich spekulieren und so im Verbund mit den Ratingagenturen die hohen Zinsen für neue Staatsanleihen erst provozieren, sondern diejenigen, die vor der Krise in griechische Staatsanleihen als sichere Anlage investiert hatten, also in der Regel Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Lebensversicherer.

Wieso, und das wird sicherlich wieder niemand fragen, wurde nicht über eine Finanztransaktionssteuer gesprochen, die der österreichische Bundeskanzler Faymann beim Gipfel eigentlich zum Thema machen wollte? Das wäre doch viel besser als eine private Gläubigerbeteiligung, weil es eben genau die kurzfristig und spekulativ orientierten Anleger treffen würde, anstatt die Käufer von Staatsanleihen (siehe Werner Schieder, MdB).

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Irreführende Werbung für ein hochriskantes Geschäftsmodell

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Eigentlich ist die irreführende Werbung des schleswig-holsteinischen Windparkbetreibers Prokon durch das Landgericht Itzehoe untersagt worden. Dennoch landen weiterhin Werbeflyer in den Briefkästen, auf denen den Verbrauchern eine angeblich sichere Anlage in sog. “Prokon Genussrechten” schmackhaft gemacht wird. Dabei geht es um erneuerbare Energien und eine zukunftsorientierte Kapitalanlage in Windenergie, Biogene Kraftstoffe und Biomasse. Versprochen wird eine Rendite von 8 Prozent im Jahr. Gleichzeitig wirbt man damit, dieses Ziel seit 2006 zuverlässig für die Anleger erwirtschaftet zu haben. Die Unternehmensgruppe kombiniert also inmitten der Finanzkrise geschickt zwei Dinge miteinander, um Vertrauen zu erwecken. Und zwar die nach Fukushima besonders gut bewertete Wachstumsbranche der Erneuerbaren Energien und eine scheinbar gute Bilanz.

Prokon Werbung

Prokon_Werbung 2

In Wirklichkeit handelt es sich aber um dreiste Bauernfängerei. Es ist zwar richtig, dass Prokon diese Rendite vorweisen kann. Das liegt aber nicht daran, weil die Windenergie so profitabel ist, sondern weil es dem Unternehmen gelungen ist und immer noch gelingt, ausreichend frisches Kapital einzuwerben, mit dem in neue Windparks investiert werden kann.

Nach dem Motto „alles aus einer Hand“ übernimmt Prokon die Entwicklung seiner Windparks selbst, baut sie mit frischem Geld der Anleger und kann dieses so als Umsatz verbuchen. Mit anderen Worten: Die Unternehmensgruppe aus Dutzenden Gesellschaften bestreitet einen ansehnlichen Teil ihrer Umsätze aus dem steten Nachschub des Anlegergeldes.

Quelle: Handelsblatt

Die tolle Rendite ist wesentlich vom Kapital Dritter und damit von der Werbung für das Produkt abhängig. Denn sollte der Geldstrom versiegen oder gar abgezogen werden, sinken auch die Renditen und das Risiko eines Totalverlusts nimmt zu. Dagegen sind Anleger nicht geschützt. Denn Prokon bietet weder eine Einlagensicherung, noch eine Garantie auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Auf der Unternehmenswebseite verweist der Anbieter auf die Verbraucherinformation, die dem Zeichnungsschein beiliegt. Darin finden sich folgende Passagen, die in den Werbeflyern bewusst unterschlagen werden.

§ 5
Grundverzinsung, Gewinn- und Verlustbeteiligung

2. Das auf das Konto der Emittentin eingezahlte Kapital wird
mit einer jährlichen Grundverzinsung in Höhe von 6 % des
jeweiligen Nennbetrages verzinst. Durch die Grundverzinsung
des Genussrechtskapitals darf sich jedoch kein Jahresfehlbetrag
ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die
Liquidität der Emittentin zur Zahlung oder Gutschrift (Thesaurierung)
gemäß § 6 der Grundverzinsung des Genussrechtskapitals
nicht oder nicht ganz aus, reduziert sich der
auf das jeweilige Jahr entfallende Ausschüttungs- bzw. Gutschriftsbetrag
entsprechend. Für nicht oder nicht vollständig
ausgezahlte bzw. gut geschriebene Grundverzinsungsbeträge
besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch, vorausgesetzt,
der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin
reichen für die Bedienung des Anspruches aus.
[…]
5. Weist die PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
in ihrem Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag aus, wird
dieser nach vollständiger Aufzehrung der gesetzlichen und
eventuellen gesellschafts vertraglichen Rücklagen zunächst
bis zur Höhe des vorhandenen Kommanditkapitals dem
Kommanditisten zugewiesen. Sollte die Emittentin darüber
hinausgehende Verluste ausweisen, nimmt das Genussrechtskapital
daran bis zur vollen Höhe durch entsprechende
Verminderung des Genussrechtskapitals teil. Die Rückzahlungsansprüche
der Genussrechtsinhaber vermindern
sich entsprechend.

Das heißt, die Verzinsung ist nicht garantiert, sondern nach unten variabel. Der Nachzahlungsanspruch läuft ebenfalls ins Leere, wenn die Überschüsse nicht ausreichen. Und im Falle einer Insolvenz werden zuerst die Forderungen der Kommanditisten bedient. Die Genussrechtsinhaber dürfen derweil den Verlust ihrer Anlage genießen.

Zwar verzichtet Prokon inzwischen auf die vom Landgericht Itzehoe beanstandeten Formulierungen wie „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“, „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“, „Sicherheit zum Anfassen“ oder „sichere Einnahmen”, nutzt aber gezielt die Antiatomkraftstimmung nach Fukushima aus, um eine riskante Anlage zu verkaufen, die für Leichtgläubige rasch zu einem Super-GAU werden könnte.

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Deutsch-Französisches Kamasutra oder Kopfkino am Morgen

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Der @RegSprecher, Steffen Seibert, beweist Humor und schreibt via Twitter:

Kanzlerin + Präs. #Sarkozy haben i. d. Nacht nach 7 Std. Beratungen gemeinsame dt.-frz. Position zu neuem Programm f. #Griechenland gefunden

Allerdings will keiner Wissen, wer von beiden nun oben oder unten gelegen hat. Einzelheiten wollte Seibert auch nicht preisgeben. Nur soviel, EZB-Chef Jean-Claude Trichet und EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy seien mit ins Boot geholt oder, wenn man so will, zur nächtlichen Stellungssuche hinzugezogen worden. Soviel Kopfkino hält ja keiner aus. Bis heute Abend werden wir uns aber gedulden müssen. Erst dann soll beim Gipfeltreffen über das neue deutsch-französische Kamasutra gesprochen werden.

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