Monitor zur AKW-Laufzeitverlängerung

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Der Bundesumweltminister Röttgen muss wohl zum Optiker, scheint er doch seine eigenen Gesetzesvorlagen nicht zu kennen. Dabei müsste man nicht einmal gut sehen können, um zu begreifen, dass ein Staatsekretär (Gerald Hennenhöfer), der vor seiner öffentlichen Berufung als Atomlobbyist unterwegs war, wohl kaum einen Nouvellierungsvorschlag zu Stande bringt, der seinen aktuellen ehemaligen Brötchengeber schadet. Dringende Maßnahmen zur Sicherung der älteren Atommeiler werden laut einer Bund-Länder-Liste auf die lange Bank geschoben bzw. mit einer Erledigungsfrist über den jetzt ausgehandelten Abschalttermin hinaus belegt.

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Wie wird "Basel III" buchstabiert?

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Ich habe keine Ahnung. Vielleicht bedeutet „Basel III“ mehr Geld für die Pleite-im Quadrat-Bank HRE? Wie heute zu hören ist, muss der Steuerzahler noch einmal 40 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung stellen. Bürgschaften in Höhe von 102 Mrd. Euro sind schon hinterlegt worden und acht Milliarden Euro Cash bei der umstrittenen Verstaatlichung bereits an die Altaktionäre geflossen. Man könnte so etwas auch ein Fass ohne Boden nennen. Aber diese bösen Zuschreibungen werden heute lieber für Langzeitarbeitslose und Zuwanderer verwendet, die dem Steuerzahler angeblich noch viel mehr auf der Tasche liegen würden.

Mit „Basel III“, also nicht „Hartz IV“, wird nun den Banken vorgeschrieben oder empfohlen, ich weiß es nicht so genau, bestimmte Eigenkapitalregeln einzuhalten. Für die deutschen Institute heißt das ganz konkret Geld beschaffen. Denn die sind chronisch unterkapitalisiert. Das sagt zumindest der EZB-Vorstand Jürgen Stark, der nebenberuflich kein Experte in Rassefragen ist. Laut seiner Aussage müssten die zehn größten deutschen Banken etwa 105 Mrd. Euro zusätzliches Kapital aufnehmen, um den strengeren Eigenkapitalvorschriften zu genügen. Die deutsche Bank hat schon reagiert und nimmt eine Kapitalerhöhung um rund 10 Mrd. Euro vor. Bei einem Börsenwert von 30 Mrd. Euro ist das schon eine ordentliche Hausnummer. Da fragt man sich einmal mehr, was mit dem Stresstest vor einiger Zeit eigentlich getestet werden sollte.

Aber egal, so schlimm wird es schon nicht werden für die Institute. Anders als bei „Hartz IV“ gilt für „Basel III“ eine scheinbar variable Übergangsfrist zwischen fünf und zehn Jahren. So genau wollte man sich da nicht festlegen. Man will ja niemanden überfordern oder gar zum „Hartz IV“ Fall machen müssen. Ich habe gehört, dass schon Wetten laufen, ob die nächste Finanzkrise vor oder nach Ablauf der Frist zur Erhöhung der Eigenkapitalquote stattfinden wird. Banker und Politiker scheinen sich ja sehr sicher zu sein, dass bis 2020 erstmal Ruhe ist. Deren Glaskugel scheint diesbezüglich prächtig zu funktionieren.

Man könnte sich nämlich einmal die Frage stellen, was eigentlich passieren muss, wenn Josef Ackermann trotz Verdreifachung des Eigenkapitals weiterhin 25 Prozent Eigenkapitalrendite pro Jahr erzielen will. Wird er vielleicht das Risiko erhöhen? Wer will ihn denn daran hindern?

Quellen: FAZ und Michael Schlecht, MdB

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