Steinbrücks persönliche Boni nach dem Ausscheiden aus dem Amt

Geschrieben von:

Peer Steinbrück ist nach wie vor Mitglied des Bundestags und damit im Hauptberuf Abgeordneter. Nur hat man davon in letzter Zeit kaum etwas gemerkt. Ganz im Gegenteil. Statt an der Parlamentsarbeit mitzuwirken (at: Ich habe ihn jetzt aber auch nicht vermisst!), bei Abstimmungen oder Redebeiträgen etwa, hielt Steinbrück lieber Vorträge in den Spiegelsälen der durch Steinbrücks Politik reich beschenkten Finanzwirtschaft (siehe abgeordnetenwatch.de Blog). Für diese Vorträge wird er fürstlich entlohnt, zusätzlich zu den Diäten und Pensionsansprüchen, die ihm der Steuerzahler garantiert.

Jens Berger über Peer Steinbrücks sprunghaft angestiegene Nebentätigkeiten nach seiner Abwahl im Herbst 2009.

„Das hat nichts mehr mit einem „G´schmäckle“ zu tun. Es ist vielmehr so, als ob ein ehemaliger Innenminister, der die Ermittlungen gegen die Organisierte Kriminalität eingestellt hat, kurz nach seiner Amtszeit gut dotierte Vorträge bei der Mafia hält, in denen er Tipps für kreative Geschäftsmodelle zur Geldwäsche gibt und sich von den Capos feiern lässt. Das ist nicht nur Betrug am Wähler, sondern auch Betrug am Staat, vertritt ein Minister doch die Interessen des obersten Souveräns. Und dieser Souverän ist – auch wenn das heutzutage kaum jemand mehr glaubt – immer noch das Volk, so will es das Grundgesetz.“

Quelle: Spiegelfechter

Was steht doch gleich im Abgeordnetengesetz § 44a Ausübung des Mandats?

(2) Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen. Unzulässig ist insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird.

Tja, dagegen lässt sich immer sagen, dass der Abgeordnete und Minister a.D. Steinbrück die Geldleistung ja nicht vorher, sondern nachher erhalten hat. Er könnte immer behaupten, gar keine Interessenpolitik mehr vertreten zu können. Der Tatbestand der nachgelagerten Korruption wird durch das AbgG gar nicht berücksichtigt. Aber der letzte Punkt ist natürlich schon interessant. Der Abgeordnete darf nur Geld annehmen, wenn er eine angemessene Gegenleistung erbracht hat. Das kann man bei einem Vortrag, der vielleicht nicht länger als 1,5 Std. dauert und für den es einen fünfstelligen Eurobetrag als Honorar gibt, schon bezweifeln. Steinbrück wird dann wahrscheinlich auch deutlich kürzer gesprochen haben. Er kommt ja gerne mit markigen Worten auf den Punkt. Das unterscheidet ihn im Prinzip von seinem Bruder im Geiste Guido Westerwelle, der auch gern viele Honorar-Reden hält.

Nur wenn dieser eine Vortrag 29 mal wiederholt wird und jedesmal die gleiche Summe fließt, wird es kriminell. Ob man da noch von einer angemessenen Leistung sprechen kann? Mal ganz unabhängig von der Tatsache, dass der Politiker Steinbrück in allen seinen Ämtern stets gescheitert ist.

1

Destatis ändert Messmethode zu Einzelhandelsumsätzen

Geschrieben von:

Quelle: destatis

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat mit dem Berichtsmonat Juni 2010 bei der monatlichen Handelsstatistik eine jährliche Rotation der befragten Unternehmen eingeführt. In den vorläufigen Ergebnissen der Einzelhandelsstatistik, die mit der Pressemitteilung 270/2010 vom 30. Juli 2010 bekannt gegeben wurden, war der neue Berichtskreis nur für den Monat Juni 2010 berücksichtigt. Nunmehr liegen Einzelhandelsergebnisse aus diesem neuen Kreis der befragten Unternehmen rückwirkend bis Januar 2009 vor. Daraus ergeben sich Änderungen in den bisher veröffentlichten Daten.

Danach lag der Umsatz im Einzelhandel in Deutschland im Juni 2010 nominal um 5,3% und real um 4,7% höher als im Juni 2009. Die vorläufigen Ergebnisse in der Pressemeldung vom 30. Juli 2010 wiesen ein Plus von 3,8% nominal und 3,1% real gegenüber dem Vorjahresmonat nach. Im Vergleich zum Mai 2010 sank der Umsatz im Juni 2010 unter Berücksichtigung von Saison- und Kalendereffekten nominal um 0,5% und real um 0,3%.

Im ersten Halbjahr 2010 wurde nach den neuen Ergebnissen im Einzelhandel nominal 1,8% und real 0,9% mehr als im ersten Halbjahr 2009 umgesetzt. Laut vorläufigem Ergebnis vom 30. Juli 2010 waren es nominal + 0,5% und real – 0,4%.

Sehr seltsam. Dank neuer Messmethode steigen die Einzelhandelsumsätze. Damit ist auch klar, warum das statistische Bundesamt in der Vorabmeldung zum Wirtschaftswachstum im zweiten Quartal 2010 davon spricht, dass auch die privaten und staatlichen Konsumausgaben zum Wachstum des BIP beitrugen. Wenn man die Messmethode entsprechend ändert, kann das natürlich hinkommen. Aber mit der Messmethode ändert sich auch der Schätzanteil von durchschnittlich 17,3 Prozent auf 25,1 Prozent für den Monat Juni. Also wurde geschätzt mehr umgesetzt. Tolle Sache.

Am 24. August wissen wir jedenfalls mehr über die Zusammensetzung des gefeierten „Rekordzuwachses“ beim Bruttoinlandsprodukt. Dann will das statistische Bundesamt ausführliche Ergebnisse für das zweite Quartal bekanntgeben.

0