Es ist wieder mal Dienstag. Heute kam wie immer nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch Volker Pispers auf wdr 2, der Woche für Woche den politischen Müll der zurückliegenden Tage aufsammelt, gewissenhaft trennt und ihn mit feinem Wortwitz nicht nur in die richtigen Tonnen entsorgt, sondern es auch immer wieder schafft, dass, durch den stinkenden Müll, bereits vom Ekel befallene Publikum mit eben diesen, siehe „Gesprächsquickie am Werbestand-Strich“ oder den Werbespruch, „Willst du teures billig, nimm Tillich!“, doch noch aufzuheitern. Das verdient Anerkennung. :>>
Lange Zeit war es ja still geworden um die Kanzlerin. Sie schwieg zu allem. Zu „Konsul Westerwelle“, zu „Rent a Rüttgers“ und anderen Themen, zu denen man sich durchaus etwas Handfestes von einer Regierungschefin gewünscht hätte. Nach ihrem Duktus-Intermezzo und ihrem Interview in der FAZ kehrte sie nun am Sonntag zum Schein greifbarer in die Öffentlichkeit zurück. Sie nahm Platz beim Oberdeppen der ARD, um interviewt zu werden. Das Gespräch können sie getrost vergessen. Die Kanzlerin ist nach wie vor bemüht, Lösungen, Lösungen und nochmals Lösungen zu finden. Eine gemeinsame Lösung sozusagen. Aber hören sie selbst.
Man könnte diesen Abschnitt auch auf die wesentliche Kernaussage reduzieren. Ich habe mir mal die Mühe gemacht:
Na da bin ich aber mal gespannt, wann denn nun endlich die versprochenen
L Ö S U N G E N ! präsentiert werden. Und ob die unterschiedlichen Stoffe so dosiert werden, dass die Sättigung der Lösung nicht überschritten und somit die Bildung eines sichtbaren Bodensatzes verhindert wird. Schließlich soll der geneigte Beobachter in Wirklichkeit auch gar nichts erkennen, das ihn veranlassen könnte, den „Pudding Merkel“ an die Wand zu nageln. Deshalb setzt die Regierung wahrscheinlich auf Alkohol und Wasser. Diese beiden Stoffe können sie in jeder beliebigen Menge zusammenkippen, ohne dass dabei etwas Substanzielles hinten rauskommt. Vermischt sich halt gut das Zeug. Oder wie die Kanzlerin sagen würde, die Probleme lösen sich mit der Zeit von selbst.
Witzig am Gespräch mit der Kanzlerin ist natürlich auch der Kollege Deppendorf, der ja immer so tut, als hielte er sämtliche Fäden in der Hand und seine Gesprächspartnerin im journalistischen Zangengriff. Doch hören sie mal, wer in dem Interview die Anweisungen gab.
Die lösungsfixierte Kanzlerin diktiert dem Hauptstadtjournalisten den Ablauf des Interviews. Toll oder? Und der Oberdepp nimmt den Ball auch noch auf und tut der Kanzlerin den Gefallen, anstatt eine Rückfrage zu stellen, ob die Frau Merkel nicht vielleicht doch auf die zuvor gestellte Frage antworten möchte. Aber egal. Die beiden haben sich halt prima ergänzt. Im Grunde wie Alkohol und Wasser. Alokohol löst sich bekanntlich nicht nur sehr gut im Wasser, sondern auch Probleme, Ehen, Arbeitsverhältnisse, Freundschaften etc., behauptet der Volksmund. Na dann. Prost. :>>
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PS: Das Interview finden sie hier…
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/bab/bab1078_bab-sendung13284.html
Wie viele Verfassungsbrüche darf sich eine Regierung eigentlich erlauben? Es ist unglaublich, mit welch hoher Schlagzahl die Karlsruher Richter sogenannte Sicherheitsgesetze für verfassungswidrig erklären. Ob es um das flächendeckende automatisierte Überprüfen von Kfz-Kennzeichen geht oder um Online-Durchsuchungen oder um den Abschuss von Zivilflugzeugen oder eben jetzt um die Vorratsdatenspeicherung, das Bundesverfassungsgericht zeigt der Exekutive regelmäßig die Grenzen auf. Dabei wird im vorliegenden Fall einmal mehr deutlich, dass offensichtlich Gesetze erlassen werden, die in ihrer Grundkonstruktion bereits fatale Fehler enthalten. Doch wie kann das passieren, angesichts des juristischen Fachpersonals in den Ministerien sowie in den immer öfter mit der Ausarbeitung von Gesetzen beauftragten externen Kanzleien, die für ihre in machen Politiker-Augen unverzichtbare Expertise einen Haufen Steuergeld überwiesen bekommen?
Zur Vorratsdatenspeicherung urteilten die Karlsruher Richter, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorschriften weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten gewährleisten würden. Auch genügten diese Vorschriften nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen. Damit seien die Regelung insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
Im Klartext: Alle bisher erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden. Doch gleichzeitig sagen die Richter auch, dass grundsätzlich nichts dagegen spräche, Daten zu speichern. Das wiederum ist interessant auch im Hinblick auf andere Datenbanken, die sich bereits im Aufbau bzw. im Einsatz befinden, wie das Elena-Verfahren zur Erfassung sämtlicher Einkommensinformationen oder die Fluggastdatenbank, die sich die Amerikaner und weite Teile der CDU ja immer noch wünschen. Denken sie auch an die elektronische Gesundheitskarte, auf der ebenfalls personenbezogene Daten gespeichert werden sollen. Diese Dinge sind mit dem Urteil noch lange nicht vom Tisch.
Im Gegenteil. Ich glaube, dass der Gesetzgeber auf diesem Feld nachlegen wird. Dafür sind die Daten für unsere Hardliner in der Regierung einfach viel zu wertvoll. Grundgesetz hin oder her.
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