Zu Margot Käßmann

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Eigentlich wollte ich nix mehr zu diesem Thema schreiben, aber dieser Medienhype gestern liefert doch Stoff für einige Anmerkungen. Zunächst einmal habe ich gestern im Rahmen meines Anstalt Beitrags darauf hingewiesen, wie ich zur Person Käßmann stehe. Die öffentliche Bedeutung ihres Amtes war und ist mir einfach zuwider. Und sie tat mir auch noch einmal den Gefallen und wies in ihrer Abschiedserklärung darauf hin, dass es zum Selbstvertändnis der evangelischen Kirche Deutschlands gehöre, eine gewichtige politische wie gesellschaftliche Stimme zu sein.

„Aber auch wenn ich ihn bereue, und mir alle Vorwürfe, die in dieser Situation berechtigterweise zu machen sind, immer wieder selbst gemacht habe, kann und will ich nicht darüber hinweg sehen, dass das Amt und meine Autorität als Landesbischöfin sowie als Ratsvorsitzende beschädigt sind. Die Freiheit, ethische und politische Herausforderungen zu benennen und zu beurteilen, hätte ich in Zukunft nicht mehr so wie ich sie hatte.

Ich kann nicht mit der notwendigen Autorität im Amt bleiben. So manches, was ich lese, ist mit der Würde dieses Amtes nicht vereinbar. Aber mir geht es neben dem Amt auch um Respekt und Achtung vor mir selbst und um meine Gradlinigkeit, die mir viel bedeutet.“

Das sehe ich einfach anders. Die Kirchen sollen ihren Glauben unter ihren Gläubigern verbreiten und nicht in einer Öffentlichkeit, zu der auch Menschen zählen, die diesen Glauben nicht teilen und es demzufolge auch nicht hinnehmen müssen, dass die christlichen Kirchen sich anmaßen, eine notwendige Autorität vertreten zu müssen. Allein dieser Satz verstößt gegen die Verfassung. Aber das ist ein anderes Thema.

Sie hatte ja durchaus ihre Autorität positiv zu nutzen gewusst und sich in der Afghanistan-Frage auf der richtigen Seite eingeschaltet. Ich wies aber gestern auch darauf hin, dass die ihr entgegengebrachte Gesprächsbereitschaft seitens der politisch Verantwortlichen nicht auf Grundlage ihrer Aussage geschehen ist, sondern wegen ihrer Autorität, die sie in ihrem Amt als EKD-Vorsitzende ausstrahlt. Für mich ist das jedenfalls äußerst sonderbar, mit anzusehen, wenn mit Theodor zu Guttenberg, ein adliger Vertreter der weltlichen Regierung, und die Chefin der evanglischen Kirche zusammentreffen, um eine politische Sachfrage zu besprechen. Das hat eben mehr mit ancien régime und alter Tradition zu tun, als mit Aufklärung und Demokratie. Vertreter der politischen Opposition in diesem Land werden und wurden in genau dieser Frage als Spinner bezeichnet, während Frau Käßmann voller Respekt und Achtung zu Teil wurde.

Im Anschluss an die gestrige Pressekonferenz, die in epischer Breite nicht nur im Radio übertragen wurde, sondern auch im Fernsehen – dafür wurde die Übertragung der Aktuellen Stunde im Bundestag unterbrochen – quittierten die anwesenden Journalisten die Rede Käßmanns mit Beifall, und wahrscheinlich hatten sie auch mit den Tränen zu kämpfen. Nachfragen waren ja nicht erlaubt. Dabei hätte ich mir eine Frage dennoch nicht verkneifen können. Und zwar, warum der liebe Gott Frau Käßmann nicht davon hat abhalten können, gleich zwei Fehler zu begehen? Erstens den strafbaren Verkehrsverstoß und zweitens, Alkohol während der christlichen Passionszeit zu konsumieren. Ich kenne mich ja da nicht so aus. Aber ist es nicht so, dass von Aschermittwoch bis Karsamstag auch in der evangelischen Kirche Fastenzeit herrscht?

So weit ich weiß, nennt sich das Programm bei den Protestanten „7 Wochen Ohne“ und beinhaltet den Verzicht auf bestimmte Nahrungs- und Genussmittel, darunter bestimmt auch übermäßiger Konsum von Alkohol. Immerhin nehmen daran schon rund zwei Millionen Menschen jährlich teil. Wieso also verstößt die nunmehr ehemalige Ratsvorsitzende gegen eigene Regeln und Glaubensüberzeugungen und spricht dann in ihrer Abschlusserklärung davon, dass man nie tiefer fallen könne, als in Gottes Hand? Nur zum Verständnis, mir ist wurscht, was Frau Käßmann in ihrer Freizeit macht. Für mich zählt allein der strafbare Verkehrsverstoß, für den sie sich, wie jeder andere auch vor der Öffentlichkeit verantworten muss. Ich finde aber auch, dass die holde Geistlichkeit desöfteren mal die Mauern der eigenen selbstgebauten Kirchen verlassen sollte, um an der Wirklichkeit teilzunehmen. Blöd daherreden kann ja schließlich jeder.

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Regelsatzdiskussion: Die Regierung nimmt sich alle Zeit der Welt

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Allein das ist schon ein Skandal. Nicht Guido Westerwelle, der heute im Bundestag wieder log, ist das Problem, es sind diejenigen, die, wie die Kanzlerin zum Beispiel, so tun, als würden sie dem Vizekanz-nicht zurechtweisen, ihm in Wirklichkeit aber Recht geben. Lesen sie mal die erste Äußerung der Regierungschefin nach der Duktus-Offenbarung vor einer Woche:

In der heutigen Ausgabe der FAZ heißt es:

Bundeskanzlerin Merkel wirft dem FDP-Vorsitzenden und Vizekanzler Westerwelle vor, die Debatte über die Reform des Sozialstaats unnötig erschwert zu haben. „Selbstverständliches sollte selbstverständlich bleiben, damit man in der Sache zu guten Ergebnissen kommen kann“, sagte Frau Merkel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Formulierungen wie „Man muss noch sagen dürfen“, ließen den Eindruck entstehen, „es werde etwas ausgesprochen, was nicht selbstverständlich ist, als gebe es also ein Tabu“. Das treffe bei der Umsetzung des Hartz IV-Urteils und beim sogenannten Lohnabstandsgebot nicht zu, kritisierte die Kanzlerin Westerwelle.

Mit anderen Worten, Westerwelle hätte nicht so auf den Putz hauen sollen, weil man sich in der Sache doch schon längst einig ist. Das ist kein inhaltlicher Widerspruch, sondern lediglich eine Kritik an der äußeren Form. Oder wie es Ulrich Maurer gestern in der Aktuellen Stunde zum „Schweigen der Bundeskanzlerin zur Sozialpolitik der Bundesregierung“ treffend formulierte:

„Ich bin an einem einzigen Punkt derselben Meinung wie der Kollege Kolb. Die Frau Bundeskanzlerin hat nicht geschwiegen, sondern sie hat den Duktus des Herrn Vizekanzlers gegeißelt. Das heißt im Klartext: Sie hat sich wie eine Richterin verhalten, die den Kollegen Westerwelle nicht wegen seiner Tat, sondern wegen mangelnder Eleganz bei der Tatausführung verurteilt.“

Quelle: Deutscher Bundestag (Stenografischer Bericht)

Es lohnt sich übrigens, die kurze Rede Maurers anzuschauen: (gefunden u.a. im Blog Marigny de Grilleau)

Heute nun die Aussprache über den Antrag der Partei die Linke mit dem Titel, „Weg mit Hartz IV – Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung“. In den Medien ist aus diesem Antrag nur der Punkt, Erhöhung der Hartz-IV-Sätze auf 500 EUR überliefert. Das kann man ja aus Schlagzeilensicht verstehen, aber der Antrag hat acht Seiten, auf denen mehr steht, als die bloße Anhebung des Regelsatzes. Der für mich entscheidende Absatz darin lautet:

Hartz IV hat die Furcht vor Armut und sozialem Ausschluss bis weit in die Mitte der Gesellschaft hineingetragen. Die Drohung mit dem sozialen Absturz wirkt disziplinierend auf die Beschäftigten, schwächt die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften, begünstigt Untertanenmentalität und unterhöhlt so die gesellschaftlichen Voraussetzungen der Demokratie. Hartz IV stärkt die Arbeitgeber im gesellschaftlichen Verteilungskampf, befördert die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die zunehmende soziale Polarisierung bei Einkommen und Vermögen.

Statt diese Fehlentwicklungen grundlegend zu korrigieren und Hartz IV einer Generalrevision zu unterziehen, setzt die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP auf die noch stärkere Drangsalierung von Erwerbslosen durch erneut verschärfte Sanktionen und die weitere Ausdehnung des ohnehin schon riesigen Niedriglohnsektors.

Man kann das noch deutlicher formulieren. Die Bundesregierung will, so lang es eben nur geht, gar nichts an dem im Kern verfassungswidrigen Gesetz ändern. Sie will sich erst einmal bis zum Herbst Zeit nehmen, um erneut irgendetwas zu prüfen. Seit Jahren hört man das, ohne Ergebnis. Es war ein großer Fehler der Bundesrichter, die verfassungswidrigen Regelungen bis zum Ende des Jahres formal gelten zu lassen. Spätestens im Mai nach der NRW-Wahl wird die unmögliche Hetzerei ihren Höhepunkt erreichen. Man muss es einfach noch einmal ganz klar sagen.

Für die Banken haben alle Fraktionen des Bundestags, mit Ausnahme der Partei die Linke, binnen einer Woche knapp 500 Mrd. Euro bereitgestellt und ein Ermächtigungsgesetz erlassen, das dem damaligen Finanzminister Steinbrück rechenschaftslose Verfügungsgewalt über Steuergelder zugestand. Damals hieß das Zauberwort „Systemisch“, mit dem sich jede Kritik wegbügeln ließ. Heute geht es um einen verfassungswidrigen Zustand, was die Berechnung der Hartz-IV-Sätze anbelangt und die Regierung nimmt sich alle Zeit der Welt, um die festgestellte Grundrechtsverletzung, die Verletzung der „Menschenwürde“, zu beseitigen.

Was für ein Skandal.

Und dann der Auftritt von Frau von der Leyen zum Schluss. Die hat auch gar nichts begriffen. Sie schwafelt andauernd davon, dass man vor allem Kinder fördern und staatliche Hilfe gerade dort in Form von Sachleistungen verstärkt anbieten müsse. Liebe Frau von und zu Hirnlos, das Bundesverfassungsgericht hat die Regelsätze der Kinder für verfassungswidrig erklärt, weil der Gesetzgeber es schlicht unterlassen hatte, das Existenzminimum eines minderjährigen Kindes überhaupt festzustellen und es stattdessen lieber vorzog, freihändig ins Blaue zu schätzen. Vielleicht schaut die Supermutti erst einmal, welcher Bedarf konkret besteht, bevor sie ins Plenum schreit, den Kindern armer Eltern Nachhilfeunterricht zu ermöglichen. Diese dumme Aristokraten-Pute sollte selbst Nachhilfe nehmen oder einfach mal das Urteil lesen!

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