Nachtrag zu: Sanktionsminister Westerwelle

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Im vorigen Beitrag habe ich ja geschrieben, dass die US-Geheimdienste davon ausgehen, dass der Iran weder die Atombombe noch das Material hätte, eine zu bauen. Da bin ich jetzt nach Quellen gefragt worden, die das auch belegen würden. Okay, das war eine kühne Schlussfolgerung von mir. Aber wenn man sich den Jahresbericht (vom 2. Februar 2010) des US-Geheimdienstkoordinators Dennis C. Blair zur Bedrohungslage anschaut, liest man zum Atomprogramm des Iran Folgendes:

Second, Iran has been constructing—in secret until last September—a second uranium enrichment plant deep under a mountain near the city of Qom. It is unclear to us whether Iran’s motivations for building this facility go beyond its publicly claimed intent to preserve enrichment know-how if attacked, but the existence of the facility and some of its design features raise our concerns. The facility is too small to produce regular fuel reloads for civilian nuclear power plants, but is large enough for weapons purposes if Iran opts configure it for highly enriched uranium production.

Quelle: Annual Threat Assessment

Mit anderen Worten, die wissen gar nix, sondern folgern noch immer aus der Größe einer Anlage, dass der Iran waffenfähiges Uran theoretisch anreichern könnte. Insofern gilt das, was auch schon 2007 bekräftigt wurde. Nämlich das der Iran sein Streben nach der Atombombe 2003 eingestellt habe. Und nu? Isses halt wieder anders? Warum nur?

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Sanktionsminister Westerwelle

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Es vergeht wirklich kein Tag, an dem Westerwelle nicht unangenehm auffallen würde. Nachdem er seinem Partei-Vize Pinkwart beigesprungen war und härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerer einforderte, äußerte sich der Minister mal wieder zur Außenpolitik. Westerwelle droht nämlich nicht nur Hartz-IV-Empfängern, sondern auch dem Iran, falls dieser die Absicht verfolgen sollte, eine Atombombe zu bauen. Damit vertritt der Herr Westerwelle keine eigene Position, sondern die der Amerikaner.

Sie müssen sich an dieser Stelle nur klarmachen, auf Grund welcher Fakten diese Drohung ausgesprochen wurde. Westerwelle bezieht sich auf den jüngsten Bericht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), wonach Teheran am Bau einer Atomwaffe arbeiten könnte. Und diese Behörde wiederum stützt ihre Besorgnis auf die Erkenntnisse des amerikanischen Geheimdienstes, wonach ganz offiziell, der Iran weder über Atomwaffen noch über Material verfüge, um eine Atombombe zu bauen. Dennoch sei man auch dort besorgt, dass es irgendwann einmal soweit sein könnte. Toll oder?

Mein Kommentar dazu:
Dumme Leute können einfach keine schlaue Politik machen. Ich bin schon auf die Aufnahmen der CIA gespannt, die der Welt wieder glasklar zeigen werden, dass auch der Iran über Massenvernichtungswaffen verfügt.

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FDP-Vize Pinkwart fordert den Verfassungsbruch

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Glauben sie das jetzt nicht? Ist aber so. Lesen sie mal die Schlagzeile.

FDP-Vize Pinkwart fordert, Hartz-IV-Beziehern schneller die Stütze zu kürzen, wenn sie angebotene Jobs verweigern.

Nordrhein-Westfalens FDP-Landeschef Andreas Pinkwart heizt die Debatte um Hartz IV an und fordert ein härteres Vorgehen gegen „Leistungsverweigerer“: Wenn die Betreuung in den Jobcentern weiter verbessert werde, „müssen die Bezüge arbeitsfähiger Hartz-IV-Empfänger, die zumutbare Arbeit verweigern, auch konsequenter gekürzt werden“, sagte Pinkwart, der auch Vizechef der Partei ist. Wer arbeitsfähig sei, „sollte auf staatliche Hilfe grundsätzlich nur Anspruch haben, wenn er auch zur Gegenleistung bereit ist“, zitierte ihn die „Rheinische Post“.

Quelle: Spiegel-Online

Langsam glaube ich, die FDP-Idioten wurden nicht nur zu heiß gebadet, denen hat man auch gehörig ins Gehirn geschissen. Tschuldigung für den Ausdruck. Aber so dämlich und plump kann man doch nicht mehr sein. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen doch ganz klar festgestellt, dass staatliche Hilfe keine Leistung sein darf, an die der Gesetzgeber einfach so Bedingungen knüpfen kann. Der Bedürftige hat einen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch, „da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt“ (siehe Rdnr. 134 im Urteil)

Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist.

(siehe Rdnr. 136 im Urteil)

Und dann gibt es noch folgenden Absatz im Urteil der Karslruher Richter (Rdnr. 137):

Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.

Leistung nur gegen Gegenleistung wie Pinkwart es wohl gerne hätte, deckt sich nicht mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Bedürftigen ein absoluter und unverfügbarer Anspruch auf verfassungsrechtlich konform ermittelte staatliche Hilfen zusteht. Dazu noch einmal der Wortlaut aus dem Urteil (Rdnr. 133):

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.

Möglicherweise hätte eine deutliche Stellungnahme des Gerichts zum Sanktionsparagraphen § 31 SGB II mehr Klarheit in dieser Frage schaffen können. Aus dem Urteil des Verfassungsgerichts lässt sich aber meiner Meinung nach indirekt schließen, dass diese Sanktionsregelungen ebenfalls verfassungswidrig sein müssen, da sie gegen den vom Gericht aufgestellten „absolut wirkenden Anspruch“, der unverfügbar eingelöst werden müsse, streiten. Zumindestens dürfte die Forderung nach einer Verschärfung der Sanktionsregeln mit dem Urteil klar ausgeschlossen sein.

Den Hetzern aus der FDP scheint das aber völlig egal zu sein. Diese beklagen sich über eine angeblich sozialistische Gefahr und brechen gleichwohl als feine Demokraten verkleidet die eigene Verfassung, wo es nur geht. Da möchte man wirklich zum Dreschflegel greifen und dieser selbsternannten Elite die Arroganz aus dem Leistungsschädel prügeln. Nicht mal richtig lesen können diese Kasperköpfe.

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