Deutschland mit finanziellem Rettungsplan für Griechenland

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Plötzliche Kehrtwende im Fall Griechenland. Die Bundesregierung will aus angeblichen Euro-Stabilitätsgründen heraus ein Rettungspaket für Griechenland schnüren und finanzielle Hilfen bereitstellen, um das Land vor dem Bankrott zu bewahren (siehe FTD). Kaum zu glauben. Hatte doch die Bundeskanzlerin vor kurzem noch getönt (in ihrer Regierungserklärung vom 17.12.2009), dass jeder Mitgliedsstaat für seine öffentlichen Finanzen selbst verantwortlich sei und auch dafür, dass Haushaltsschieflagen wieder ausgeglichen werden:

„Stabilität ist die Grundlage für Wachstum und Wohlstand. Der Pakt bildet den entscheidenden Rahmen, um das Vertrauen von Privathaushalten, Investoren und Anlegern in die öffentlichen Finanzen und die Stabilität des Euro zu sichern. Ich sage auch mit Blick auf einzelne Länder mit sehr hohen Defiziten: Jeder einzelne Mitgliedstaat ist verantwortlich für gesunde öffentliche Finanzen.

Nun also der Schwenk. Ein stabiler Euro habe oberste Priorität, wird der stellvertretende Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag, Michael Meister, zitiert. Der Euro stand zuletzt unter Druck, weil, und jetzt kommt’s, gegen ihn gewettet wird. Geht’s noch? Schon wieder schreiben Spekulanten den Regierungen vor, wie sie sich zu verhalten haben. Allein das wäre schon ein Skandal für sich.

Nur dürften im Fall Griechenland auch ganz andere Interessen im Fokus stehen. Und zwar die, des Herrn Ackermann und seiner Deutschen Bank. Die hält nämlich Forderungen in Höhe von etwa 47 Milliarden US-Dollar gegenüber dem Staat Griechenland und den dort ansässigen Banken in der Hand. Im Falle eines Staatsbankrotts wären die hinfällig bzw. müssten als Abschreibungen in den gerade wieder toll glänzenden Bilanzen eingestellt werden. Offenbar will man die positven Zahlen der obersten deutschen Systembank erneut mit öffentlichen Geldern absichern. Griechenland ist der Bundesregierung dabei doch völlig Wurscht:

„Wenn Griechenland Hilfen erhält, dann nur unter strengen Auflagen und wenn die griechische Regierung den Staat tiefgreifend reformiert“, so Meister.

Schön gebrüllt. Nur wird wahrscheinlich das griechische Volk schneller sein und die amtierende sozialistische Regierung zuerst tiefgreifend reformieren…

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Kunduz-Affäre: Das versteht man also unter "umfassender Aufklärung"

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Heute war der mutmaßliche Verursacher des Bombardements bei Kunduz, Oberst Klein, vor dem Untersuchungsausschuss erschienen. Dieser tagte aber geheim, so dass man als interessierter Beobachter auf die Statements der Teilnehmer im Anschluss angwiesen war. Und wenn sie nun wissen wollen, wie es aussieht, wenn man „umfassend aufklärt“, so wurde es uns ja vollmunig versprochen, dann lesen sie mal die Einschätzung von Unions-Obmann Ernst-Reinhard Beck:

„Die einzige Motivation für seine Entscheidung war tatsächlich der Schutz der Soldaten. Er konnte davon ausgehen, … dass Zivilisten nicht zu Schaden kommen.“

Quelle: stern

Diese PR-Meldung passt dann auch zu Westerwelles neuestem Wortgehampel. Krieg heißt bei ihm nunmehr so:

„bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“

Vom „Stabilitätseinsatz“ über Guttis „kriegsähnliche Zustände“ nun zu Westerwelles „bewaffneten Konflikt im Sinne seiner ganz eigenen gestörten Wahrnehmung“. Immerhin nach über acht Jahren Krieg traut sich die Regierung zu, eine Zustandsbeschreibung abzugeben, die zwar nicht einer geistig politischen Wende gleichkommt, wohl aber einer rhetorischen nach vorheriger juristischer Abwegung. Denn nunmehr gilt Völkerrecht, nicht mehr Strafrecht. Vielleicht will der Westerwelle im Namen der täuschenden Regierung Oberst Klein zur Seite springen und den bereits aufgenommenen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Klein die rechtliche Grundlage nehmen.

Einfach nur schäbig, wie die Öffentlichkeit „umfassend aufgeklärt“ wird. Wenigstens übernimmt der Oberst die Verantwortung für sein tun, das er aber nach wie vor für richtig hält. Insofern ist die Übernahme der Verantwortung nur unsinniges PR-Gebrabbel. Schön wäre es hingegen, wenn die Regierung ihrerseits die Verantwortung für Fehlverhalten und absichtliche Täuschung und Irreführung übernehme und geschlossen abtrete.

Weil wir gerade beim Thema sind. Haben sie auch vom Skandal in Mittenwald gehört, wonach bei den dort ansässigen Gebirgsjägern die neuen Rekruten bis zum Erbrechen Alkohol trinken und rohe Schweineleber essen mussten? Widerlich nicht wahr? Ein entsprechender Bericht über die rituellen Vorkommnisse sei dem Herrn Verteidigungsminister bereits zugegangen. Na ob da auch das richtige drin steht? Nicht das der Ölschopf hinterher wieder sagt, ihm seien Informationen vorenthalten worden. Übrigens war Gutti selbst im betroffenen Gebirgsjägerbataillon 233 anfang der 1990er Jahre stationiert. Er kann sich an derartige Rituale aber nicht erinnern. Der Sächsischen Zeitung sagte er: „Ich hatte von solchen Praktiken keine Kenntnis.“

Das muss reichen. Umfassende Aufklärung eben. Eine längere im Sande verlaufende Prüfung des Vorfalls folgt bestimmt.

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Hartz IV Regelleistungen: Haben sie den Spruch der Verfassungsrichter kapiert?

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Ich jedenfalls nicht. Die Richter sagen einerseits, dass die Abweichung des Gesetzgebers von der an sich nicht zu beanstandenden Berechnungsmethode gegen Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 Grundgesetz verstoße. Andererseits halten sie die Höhe der Regelsätze, die nun nach dem Spruch der Richter theoretisch auch niedriger liegen können, sofern die künftige Berechnung transparent und realitätsnah erfolge, nicht für einen Verstoß gegen die Menschenwürde (Leistungen seien nicht „evident unzureichend“). Wenn also in diesem Land Löhne und Gehälter sinken und der Ausbau des Niedriglohnsektors weiter voranschreitet, somit auch die Referenzgrößen für die Berechnung der Regelsätze nach unten fallen, dann wäre nach Auffassung der Richter die folglich zu ermittelnde niedrigere Regelsatzhöhe kein Verstoß gegen Art. 1 Grundgesetz. Das kapiere ich einfach nicht.

Als Betroffener haben sie also ein Recht auf eine faire Berechnung, weil eine sachlich unbegründete Abweichung von dieser gegen ihre Menschenwürde verstößt, aber sie haben kein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das stellen die Richter doch klar heraus?

Dem Gesetzgeber stünde bei der Sicherstellung des Existenzminimums ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Ob das nun Geld- oder Sachleistungen seien, ist den Verfassungsrichtern salopp formuliert egal. Da bleibt der schwarze Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier seiner Linie treu. Er selbst hält ja nicht viel vom Sozialstaat, wie er das in einem Interview mit der FAZ einmal unterstrich:

Ein Rückbau ist nicht verboten

„Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.“

Mir kommt das gesamte Urteil so vor, als wolle das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nur mitteilen, dass sie sich beim Rückbau des Sozialstaats bitteschön nicht so dämlich anstellen sollen. Deshalb gibt es auch keine Pflicht zur rückwirkenden Neufestsetzung von Regelleistungen für jene Betroffene, gegen deren Menschenwürde verstoßen wurde, sondern eine Gnadenfrist für den Gesetzgeber, den aus meiner Sicht höchstrichterlich tolerierten Verstoß gegen die Menschenwürde nunmehr mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Bis dahin darf der festgestellte Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenwürde mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts fortgeführt werden. Die Logik erschließt sich mir nicht.

Wolfgang Lieb von den NachDenkSeiten sieht das ähnlich und stellt nach seiner wie immer sehr lesenswerten Analyse des Urteils abschließend fest:

Jubel ist fehl am Platze

Wie selbst Betroffene und Sozialverbände dieses Urteil als einen Erfolg für die Armen feiern können und warum gerade noch die mitverantwortliche Ministerin von der Leyen von einem „Sieg für die Bildung von Kindern“ reden können, verstehe ich nicht. Ich erkenne in dem Urteil nicht viele Ansatzpunkte dafür, wie sich dadurch die Situation der Armen im Lande verbessern würde.

Außer dass das Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze nachgebessert werden muss, ist kaum etwas gewonnen.
Ja, die besonderen Belastungen müssen berücksichtigt werden und der Aufwand für die Schulbildung der Kinder muss nachvollziehbar berechnet werden. Daraus könnte sich aber bestenfalls die Hoffnung auf eine Erhöhung des Sozialgeldes für Kinder speisen. Doch selbst diese Erwartung dürfte sich nicht kampflos erfüllen lassen.

Und was nützt die schönste verfassungsrechtliche Begründung eines individuellen Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wenn weiter Geringverdiener gegen Hartz-IV-Empfänger aufgehetzt werden und die sog. Leistungsträger Hilfsbedürftige als Schmarotzer abstempeln?

Immerhin müsste die Tatsache, dass nach dem Urteil gegen die Jobcenter nun auch noch die Bemessung der Regelsätze für verfassungswidrig erklärt worden ist, die Politik mit der Nase darauf stoßen, dass die Hartz-Gesetze insgesamt das Grundgesetz strapazieren und endlich eine grundlegende Korrektur erforderlich wäre. Eine Korrektur nämlich, die die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot endlich zu einem konkreten Rechtsanspruch erheben würde, wie das etwa im schwedischen Wohlfahrtsstaatsmodell der Fall ist.“

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Das Urteil im Wortlaut finden sie hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

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