Christoph Slangen kann auch nicht rechnen

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Heute beglückt uns das Berliner PR-Büro Slangen und Herholz mit einem zu Guttenberg Interview, bei dem Andreas Herholz die Fragen stellte und sein Kompagnon Christoph Slangen einen passenden Kommentar darüber liefert. In dem Interview darf der Bundeswirtschaftsminister die Insolvenz als positive Floskel neu erfinden. Die Medien sind ja bereits in Vorleistung getreten und haben das Gerede von der „geordneten Insolvenz“ als gute, chancenreiche und vor allem langfristige Perspektive für Unternehmen unters Volk gestreut. In der heutigen Ausgabe der Neuen Presse Hannover sind nun folgende Sätze des Bundeswirtschaftsministers zu lesen:

„Wir müssen in jedem Fall alle Optionen sehr gewissenhaft prüfen. Das gilt für jedes Unternehmen. Insolvenzen können auch Zukunftsperspektiven bieten.

Bei Arcandor wäre es gerade bei einer Lösung mit staatlicher Rettungsbeihilfe zu einem deutlichen Arbeitsplatzabbau und einschneidenden Umstrukturierungen gekommen. Nicht nur deshalb müssen wir im übrigen endlich den Begriff Insolvenz entdramatisieren. Einige wollen darin immer nur den völligen Abgrund und die Pleite sehen. Das moderne Insolvenzrecht gibt einem Unternehmen aber doch gerade die Chance, sich neu aufzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten.“

Das ist schon ein starkes Stück. Der „von und zu“ behauptet einfach, dass es mit staatlicher Beihilfe zu Jobverlust und Umstrukturierungen käme, um dann hinten anzufügen, dass es in der Insolvenz immerhin die Chance gäbe, das es nicht so kommt. So ein Satz zeigt die ganze manipulative Wirkung von PR-Arbeit. Es soll der Eindruck erweckt werden, das staatliche Eingriffe per se schädlich sind und privatwirtschaftliche Lösungen in jedem Fall zu bevorzugen seien.

„Bevor staatliche Hilfe geleistet wird, sollten immer privatwirtschaftliche Lösungen geprüft werden.“

Auch hier stelle ich wieder fett gedruckt die Frage nach den raschen und vielfach ungeprüften Milliardenhilfen für die Banken, denn Monsieur Herholz kommt mal wieder nicht drauf.

Wo war denn da der gelobte Ordnungspolitiker zu Guttenberg? Wo war da seine angeblich so klare Sicht der Dinge und sein hochtrabendes Gelaber von Fairness und Gerechtigkeit? Wo war da der Vorschlag von einer geordneten Insolvenz? Über 100 Mrd. Euro für eine verhältnismäßig kleine Bank – die Hypo Real Estate! Welche Maßstäbe gelten hier eigentlich – verdammt und zugenäht? Okay, als die gigantischen Staatsgarantien beschlossen wurden, war zu Guttenberg als Generalsekretär noch erster Wasserträger seiner CSU. Am 10. bzw. 12. Februar 2009 aber kam er ins Amt, am 20. März 2009 wurde das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz, das die Verstaatlichung der HRE regeln soll vom Bundestag verabschiedet. Mit ja hat gestimmt: Karl-Theodor zu Guttenberg

Jürgen Trittin (Bündnis’90/Die Grünen) fragte damals am 6. März 2009 im Bundestag den „von und zu“ ganz konkret:

„Lieber Herr zu Guttenberg, liebe FDPler, glauben Sie denn im Ernst, dass es im Sinne Ludwig Erhards wäre, einen Spekulanten wie Herrn Flowers mit dem Zwei- bis Dreifachen des Marktwertes der Hypo Real Estate zu entschädigen?“

Tja, berechtigte Frage. Denn nix anderes bedeutet ja die Milliardenrettungsaktion. Den Aktienbesitzern werden nicht nur die faulen Geschäfte und damit auch die Renditen gerettet, sie werden für ihren hoch riskanten Einsatz zum Abschluss auch noch vom Staat entschädigt. Wenn sie denn auch freiwillig gehen.

Aber einen Moment. Ich tue dem zu Guttenberg vielleicht unrecht. Denn auch im Fall der HRE hat er die Insolvenz ins Spiel gebracht. Nur hat sich kein Journalist dafür interessiert. Damals, auch am 6. März 2009, findet sich in der Wirtschaftswoche folgende mittlerweile scheinbar schon bekannte Aussage:

„Bevor es tatsächlich zum letzten Mittel einer Enteignung kommen sollte, halte ich es auch bei der HRE für geboten, alle Optionen geprüft zu haben. Hierzu könnten auch – falls möglich – besondere, auf den Finanzmarkt zugeschnittene Sonderregelungen in Anlehnung an die Insolvenz zu zählen sein.

Natürlich müssen die systemischen Risiken, die es im Bankensektor nun einmal gibt, dabei sorgfältig berücksichtigt werden. Ich will Alternativen zur Enteignung, damit der Einführung der Staatswirtschaft nicht leichtfertig Tür und Tor geöffnet werden, was manche fahrlässig bis gierig betreiben.“

Hier könnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen, als würde zu Guttenberg einen konsequenten Kurs fahren. Stimmt aber nicht. Im Fall der HRE meinte er klipp und klar eine „begrenzte Insolvenz“. Das ist im Gegensatz zu seinem üblichen Gelaber schon ein riesiger Unterschied. Denn die Aktionärsrechte sollten nach diesem Verfahren nur für die Dauer der Rettung ruhen. Im Klartext: Nachdem die Verluste durch die Allgemeinheit bezahlt worden wären, hätten die Aktionäre das Ruder wieder übernehmen dürfen.

Auf so einen Scheiß kommt der gestylte Freiherr natürlich nicht selber. Sein Vorschlag zur „begrenzten Insolvenz“ sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wurden nachweislich von externen Anwaltskanzleien wie Freshfields oder Linklaters geschrieben, für Stundensätze je beteiligten Anwalt von 300 Euro und mehr. Gegengeprüft wurden die Werke dann nicht von eigenen Juristen der Ministerien, sondern wiederum von einer Kanzlei, diesmal vom Marktführer Hengeler Mueller.

Zu all diesen Fakten könnte man als Journalist den „von und zu“ mal befragen, statt so einen Taugenichts auch noch über die Steuerpläne der Union auszufragen. Und da kommen wir schon zum Kommentar von Christoph Slangen. Ich dachte schon, den Bogen schaffe ich jetzt nicht mehr. Doch ich möchte unbedingt noch anfügen, für wie unglaublich dumm Herr Slangen seine Leser hält. Die Union hat sich nämlich auf ein Steuerkonzept geeinigt. Demnach sollen untere Einkommensbezieher mit der schrittweisen Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 15 auf 12 Prozent entlastet werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab einem Einkommen von 56.000 Euro und schließlich von 60.000 Euro an gelten – derzeit gilt er ab 52.000 Euro. So kann man eine Absenkung der Einkommenssteuer für Besserverdiener auch beschreiben.

Christoph Slangen dazu:

„Ein Zweistufen-Programm soll die Steuerzahler mit einem von 14 auf 12 Prozent gesenkten Eingangssteuersatz entlasten. Am oberen Ende würde der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen fällig. Das klingt vernünftig. Sowohl Geringverdiener als auch Besserverdiener würden entlastet.“

Das kann man so schreiben, wenn man nicht dazu sagen möchte, um wie viel jeder einzelne nun tatsächlich entlastet werden würde. Vielleicht hat der gute Herr Slangen aber auch unser Steuersystem nicht begriffen oder will bewusst etwas Falsches suggerieren. Jedenfalls ist die Aussage, das sei vernünftig, weil Gering- und Besserverdiener entlastet würden, sehr unausgewogen. Denn die Absenkung des Eingangssteuersatzes kommt doch jedem zu Gute, nicht nur den Geringverdienern. D.h. auch der Besserverdiener profitiert von der Absenkung des Eingangssteuersatzes. Denn die ersten Euros über dem Grundfreibetrag werden mit diesem Eingangssatz besteuert. Erst mit jedem weiteren zusätzlich verdienten Euro verändert sich die Besteuerung. Das kennt man ja unter dem Begriff Progression.

Wenn die Union nun aber vorschlägt, den Spitzensteuersatz erst ab einem höheren Einkommen zu Grunde zu legen, dann haben da aber nur jene etwas von, die auch so viel verdienen. Und da müsste man sich ernsthaft fragen, welchen Zweck eine solche Strategie verfolgt. Wieso sollen Besserverdiener quasi doppelt entlastet werden? Was hat der Geringverdiener denn von einer Glättung des sog. Mittelstandsbauchs? Das ist doch keine gerechte Besteuerung, wie uns die Union und Herr Slangen mal wieder glauben machen wollen.

Und weil Christoph Slangen keine Ahnung von dem hat, was er da hinschreibt oder es doch ganz genau weiß, er es aber vemeiden will, heftig protestieren zu müssen, kommentiert er die Pläne der Union auch sehr devot:

„In Zeiten der Krise erscheint ihr ein solches Wahlversprechen, an dem man sie messen könnte, wenig ratsam. Und schließlich gilt es doch auch, das Versprechen von Zukunftsinvestitionen in die Bildung zu erfüllen und die Staatsverschuldung wieder in den Griff zu bekommen. So präsentieren CDU und CSU vergleichsweise vorsichtige steuerpolitische Absichtserklärungen.

Aber gerade weil z.B. Bildungsinvestitionen, die ja aus dem Steueraufkommen bezahlt werden müssen, dringend notwendig sind, um auch Kindern aus einkommensschwacheren Haushalten endlich die Möglichkeit zum gesellschaftlichen Aufstieg zu geben, kann das Konzept der Union sowie der FDP volkswirtschaftlich einfach nicht passen. Mit anderen Worten: Stupide Klientelpolitik setzt das Einmaleins der Haushaltspolitik außer Kraft. Wer kann da eigentlich nicht richtig rechnen?

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