Vorrat an Gemeinsamkeiten sei aufgebraucht?

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So schallt es uns heute unisono aus den Medien entgegen. Nach dem nächtlichen Treffen im Koalitionsausschuss gibt es nicht viel Konstruktives zu berichten. Es sieht so aus, als seien die Positionen der drei Parteien miteinander unvereinbar. Die Koalition neige sich ihrem Ende entgegen. Die Bundestagswahl sei nun erklärtes Ziel. Doch ist das wirklich so, wie man uns glauben machen möchte? Oder wird mal wieder schäbiges Theater vorgespielt? Symbole für die Masse.

Wer Ramsauer gehört oder in die Augen von Struck geblickt bzw. die akkustische Abwesenheit von Kauder wohlwollend zur Kenntnis genommen hat, wird sich vielleicht nach ein wenig Abstand gefragt haben, wo denn nun die Unvereinbarkeit in den Positionen der Koalitionäre liegen mag, die uns hier aufgetischt werden soll. Wo sind denn die politischen Entwürfe oder gar die Visionen, die in eine Auseinandersetzung gehen könnten?

Die SPD wedelt da mit ihrem Lieblingsthema Mindestlohn. Vor allem bei der Zeitarbeit. Doch ist das überhaupt noch glaubwürdig? Jahrelang hatte die SPD als Kanzlerpartei Zeit, einen Mindestlohn einzuführen. Stattdessen förderte Superminister a.D. Wolfgang Clement und die Rot-Grüne Bundesregierung die Zeitarbeitsbranche und öffnete dort die Tür zum Lohndumping. Für Clement übrigens ein lohnendes Geschäft. Er steht noch immer dem Adecco Institute zur Erforschung der Arbeit vor, das vom weltweit größten Anbieter für Personaldienstleistungen finanziert wird. Ferner war auch in dieser Wahlperiode die Möglichkeit greifbar, den immer wieder geforderten flächendeckenden Mindestlohn mit den Stimmen der Grünen und der Linkspartei zu beschließen. Doch man votierte offen gegen den eigenen Gesetzentwurf.

Wenn ich heute Steinbrück über die Spielregeln des Parlamentarismus reden höre, die man einhalten müsse, wird mir ganz schlecht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat doch selbst dafür gesorgt, dass das Parlament an Ansehen und Bedeutung verloren hat. Da wäre die fingierte Vertrauensfrage 2005 zu nennen, die zum freiwilligen Abbruch der eigenen Kanzlerschaft führte oder eben die Spielchen im jetzigen Parlament, in dem eine SPD, die ihr Programm wirklich ernst nehme, es ohne weiteres umsetzen könnte.

Wenn man z.B. tatsächlich einen Mindestlohn wollte, wäre gerade jetzt der Zeitpunkt günstig, die eigene Politik mit einer anderen Mehrheit durchzusetzen. Denn gerade jetzt poltert ja auch die Gegenseite, dass die Zweck-Ehe im Grunde am Ende sei. Warum sich also treiben lassen und sechs Monate nichts mehr tun. Die Mehrheit ist doch da. Das wäre echter Parlamentarismus und vor allem GLAUBWÜRDIG. Wenn aber Herr Heil sagt, er hätte sich gestern mehr beim Thema Mindestlohn gewünscht, da kann man sich nur an den Kopf fassen. Er könnte ihn schon längst haben. Aber das ist überhaupt nicht gewollt! Und deshalb kann man auch nicht behaupten, die Gemeinsamkeiten wären aufgebraucht.

In Wahrheit teilen Union und SPD viele Gemeinsamkeiten. Wer sich die Krisenpolitik anschaut und vor allem den Umgang mit den gescheiterten deregulierten Finanzmärkten, wird verstehen, was gemeint ist. Sie brauchen sich dazu nur einmal den aktuellen Koalitionsvertrag anschauen, in dem die Förderung der Finanzmärkte und deren dubiose Produkte immer noch nachzulesen ist. Auf den Seiten 86 und 87 finden sich die Empfehlungen für innovative Finanzprodukte, Hedgefonds und Private Equity.

Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören:

  • Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind,
  • der Ausbau des Verbriefungsmarktes,
  • die Erweiterung der Investitions- und Anlagemöglichkeiten für Public-Private Partnerships,
  • die Überarbeitung der Regelungen für den Bereich Private Equity im Wege der Fortentwicklung des bestehenden Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-Gesetz.

Das gilt alles noch. Es wurde auch kein Finanzmarktförderungsgesetz zurückgenommen. Stattdessen hat man sich nun auf eine Regelung bei den Manager-Gehältern geeinigt und glaubt, damit krisenbewusste Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können. In Wahrheit aber, will man von der eigenen Verstrickung ablenken und ferner verschleiern, dass man auch in Zukunft möglichst wenig unternehmen will, die Fehler der Vergangenheit zu beheben. Da sind sich über die Parteigrenzen hinweg alle einig.

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Ergänzung: Studiengebühren

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Bitte lesen sie zum Thema Hochschulzulassung auch die heutigen Bemerkungen von Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten. Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen hat sich im Zuge der Föderalismusreform geändert. Die Parole lautete „Befreiung“ vom Staat. Jede Hochschule sollte sich ihre Studenten selbst aussuchen dürfen. Im Ergebnis erleben wir nun das blanke Chaos. Unbesetzte Studienplätze einerseits und viele Studierwillige ohne Zugang andererseits. Warum? Aufgrund des autonomen Auswahlverfahrens werden Studierwillige dazu gedrängt, sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig zu bewerben. Logischerweise kann dann ein Bewerber u.U. auch mehrere Zusagen erhalten. Er wird sich aber in der Regel nur für ein Angebot entscheiden, was dazu führt, dass die anderen ebenfalls offen gehaltenen Plätze nicht in Anspruch genommen werden können und theoretisch neu vergeben werden müssen. Wie soll das ohne eine zentrale Vergabestelle funktionieren?

Das hätte man sich schon in dem Moment fragen müssen, als man diesen Unsinn von der unternehmerischen Hochschule beschlossen hat. Hat man aber nicht, weshalb die Bundesbertelsmannministerin Schavan nun eingreifen musste. Das tat sie wiederum nicht richtig. Denn abermals durfte sich die wirre Ideologie von der Hochschulfreiheit behaupten. Dennoch feiert die Politik die Einführung einer Internetbörse, die erst noch entwickelt werden muss und an der sich alle Hoschschulen freiwillig beteilligen können. Was soll das?

Wenn man zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Vergabe von Studienplätzen nur dann richtig funktioniert, wenn eine zentrale Koordinierung stattfindet, warum macht man die Teilnahme an einem solchen Verfahren dann nicht zur Pflicht? Mit der ZVS steht noch immer eine Behörde bereit, die die Vergabe von Studienplätzen wieder voll übernehmen könnte.

Aber darum geht es nicht. Wie ich gestern schon schrieb, ist das Wettbewerbsdenken an den Hochschulen vordergründig darauf ausgerichtet, die besten Köpfe im Konkurrenzkampf anzulocken. So als ob es ein großes Angebot gäbe, aus dem der Student oder die Hoschschule frei wählen könnte. Dafür muss dann eben auch viel öffentliches Geld für Imagekampagnen und Werbung rausgeschmissen werden, nur um davon abzulenken, dass dieser angebliche Markt überhaupt nicht funktioniert, auch weil ein Großteil von Studierwilligen durch die Gebührenhürde schlicht ausgesperrt wird.

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Nochmals Studiengebühren

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Die Pläne des Präsidenten der Universität Hannover Erich Barke angesichts des Rückgangs an Erstsemestern, mehr Werbung für den Hochschulstandort Hannover zu machen, stoßen nicht nur bei mir auf Kritik. Offenbar ist man sich weitgehend darüber einig, dass die rückläufige Zahl an Neueinschreibungen weniger mit der Frage des Marketings bzw. der Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat, als vielmehr von anderen Faktoren abhängig ist. Darunter zum Beispiel die Studiengebühren, die bei der Entscheidung für die Aufnahme eines Studiums von herausragender Bedeutung sind.

In diesem Zusammenhang bedient sich die Neue Presse Hannover heute einer Studie des Hochschul-Informations-Systems Hannover (HIS). Danach haben sich für das Wintersemester 2007/2008 „31 Prozent der deutschen Studienanfänger unter anderem aufgrund der Studiengebührenfreiheit für ihre aktuelle Hochschule entschieden.“

Daraus schließt der Autor, dass es somit nahe liege, dass Studiengebühren auch an der Uni-Hannover zum Rückgang der Erstsemester beigetragen haben könnten. Doch die Studie relativiert und somit auch der Verfasser des Artikels. Denn laut HIS spielte bei Studienanfängern „in den Ingenieurswissenschaften, im Bereich der Mathematik und Naturwissenschaften die Gebührenfreiheit an einer Uni eine eher untergeordnete Rolle – genau aber in diesen Studienfächern, zumindest in Mathe und Physik, ist die Nachfrage an der Leibniz-Uni aktuell eher schwach.“

„Für sieben Prozent der Studienanfänger war dabei die Tatsache, dass an ihrer Hochschule keine Studiengebühren erhoben werden, das entscheidende Auswahlkriterium.“

Damit soll es so aussehen, als spielten Studiengebühren generell bei der Entscheidung eine untergeordnete Rolle und andere Gründe „wie zum Beispiel die Nähe zum Heimatort sowie der gute Ruf und Ausstattung der Hochschule, Vielfalt der Lehrangebote und überschaubare Verhältnisse“ seien viel wichtiger. Und „genau an diesen Punkten möchte Uni-Präsident Barke ab Sommer auch ansetzen.“

Damit ist der Schwenk hin zur PR-Unterstützung des Uni-Präsidenten bei seinem Vorhaben einerseits und der Landesregierung, die die Studiengebühren zu verantworten haben, andererseits erneut gelungen. Denn eigentlich ist diese Studie in ihrer Interpretation unbrauchbar! Eine Studie, die in Bezug auf Studiengebühren gar nicht diejenigen nach ihren Gründen befragt, die sich gegen ein Studium entschieden haben, liefert unterm Strich nur ein Zerrbild der Wirklichkeit, das den Befürwortern von Studiengebühren prima in den Kram passen dürfte. Dabei ist das Ergebnis, dass bei denjenigen, die sich eingeschrieben haben, die Gebühren nun nicht für so wichtig erachtet wurden, einfach banal.

Hier zeigt sich im Grunde, dass es im Wettbewerb um den Studenten nur darauf ankommt, diejenigen vom Markt abzugreifen, die sich ein Studium auch wirklich leisten können und wollen. Die mit öffentlichem Geld finanzierte Werbekampagne zielt insofern auch in Wirklichkeit auf eine bestimmte Zielgruppe oder besser gesagt – Klientel. Die große Masse darf sich indes gar nicht angesprochen fühlen. Für die reicht dann der Hinweis auf mickrige Stipendienprogramme und günstige Kredite, die, wie ein hessisches Gericht vor kurzem völlig realitätsfremd entschied, auch sozialverträglich seien.

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Studiengebühren in Niedersachsen

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Auch in Niedersachsen gibt es Studiengebühren. Seit dem Jahr 2006 müssen Studenten einen Betrag in Höhe von 500 EUR pro Semester an ihre Universität zahlen. Heute lese ich gleich zwei Meldungen zum Thema. Zum einen plant die Landesregierung nun, die Studiengebühren „sozialverträglicher“ zu gestalten. Und das schon dieses Jahr und nicht wie geplant erst 2010. Künftig sollen kinderreiche Familien entlastet werden. Die Einzelheiten will ich gar nicht weiter erläutern. Allgemeine Studiengebühren und Sozialverträglichkeit schließen sich für mich von vornherein kategorisch aus, auch wenn hessische Gerichte etwas anderes behaupten.

Zu dieser Sozialverträglichkeit gehört dann auch die künftige öffentliche Finanzierung der Universitäten. So gibt es von der Landesregierung mehr Geld, wenn auch mehr Drittmittel eigeworben werden. Wie heißt es da so schön im PR-Text der Neuen Presse, der ohne weiteres aus einem Papier des Stratmann-Ministeriums stammen könnte.

„Jeder eingeworbene Euro würde nach dem Konzept der Koalition verdoppelt. In diesem Jahr steht dafür bereits eine Million Euro zur Verfügung. 2010 sollen es zwei, 2011 drei Millionen sein.“

Hat der Autor Dirk Racke sich vielleicht mal überlegt, was dieser Bertelsmann-Unfug praktisch bedeutet? Die Hochschule macht sich abhängig von Auftraggebern aus der freien Wirtschaft und deren Interessen. Die sog. „unternehmerische Hochschule“ soll damit auch in Niedersachsen Wirklichkeit werden. An dringend benötigte öffentliche Gelder kommt man also nur noch, wenn man es schafft, viele Drittmittel einzuwerben. Dass darunter die Forschungsqualität und die Lehre leiden könnte, da beides nun einmal Zeit braucht, kommt dem Autor nicht in den Sinn. Wissenschaftliche Qualität und gute Ausbildung wird künftig am Faktor Geld bemessen. Was darüber hinaus zählt sind verwertbare Indikatoren, die ein Ranking im Sinne des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung – oder einfach BERTELSMANN) zulassen, auf dessen Grundlage dann ebenfalls verteilt werden kann.

Die zweite Meldung bezieht sich konkret auf die Uni Hannover. Dort beklagt der Präsident Erich Barke, oh Wunder, zu wenig Erstsemester. Deshalb will man nun an einer Imagekampagne arbeiten, um die Hochschule „intensiver anzupreisen“ (Zitat, Neue Presse). Neue Stellen soll es nicht geben, wohl aber eine Aufstockung des Werbeetats. Guck mal einer an. Erst vergrault man mit der Einführung von Studiengebühren potentielle Hochschüler und nun nimmt man öffentliche Mittel oder wahlweise auch die bereits erhaltenen Studiengebühren in die Hand, um sinnlose Werbekampagnen zu finanzieren. Das ist schon ein starkes Stück. Gerade die Angebotstheoretiker predigen doch immer, dass das Angebot die Nachfrage bestimme. Vielleicht ist ja einfach der Preis zu hoch…

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Verschleuderung von Steuergeld

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Können sie sich noch an den Finanzwissenschaftler Friedrich Thießen von der Technischen Universität Chemnitz erinnern? Der hatte im letzten Herbst zusammen mit seinem Kollegen Diplom-Kaufmann Christian Fischer ein Gutachten zu den Hartz IV Regelsätzen erstellt. Darin kamen der Professor und sein Mitarbeiter zu dem Ergebnis, dass 132 Euro im Monat ausreichen würden, die physische Existenz zu sichern. 

Was ich bisher nicht wusste, ist die Tatsache, dass Professor Thießen Inhaber des ersten Lehrstuhls für Investmentbanking ist, welcher durch die Commerzbank finanziert wird, wie ich in einem aktuellen Kommentar von Maria Kniesburges, Chefredakteurin der ver.di PUBLIK, lese. Das ist ja sehr interessant. Damit dieser Professor und seine Geldgeber weiter etwas verdienen können, nachdem sie sich höchst selbst in die Krise manövriert haben, scheint es nur logisch, pseudo-wissenschaftliche Tipps zu geben, wo sich bei anderen noch etwas einsparen ließe.

Im Augenblick sehen wir ja, wo Steuergelder dringend gebraucht werden! Eben nicht bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II, sondern bei unseren so genannten Leistungsträgern, wie Professor Thießen und den Finanzfachleuten bei der Commerzbank. Dort hat der Staat bereits 18,2 Milliarden Euro hinübergereicht und somit rund sechsmal soviel bezahlt, wie die Bank eigentlich noch wert war. Dennoch begnügt sich der Staat mit einem Anteil von nur 25 Prozent plus einer Aktie sowie der Feststellung, stillzuhalten, damit die Finanzjongleure sowie ihre wissenschaftlichen Mietmäuler, siehe Professor Thießen, munter weiter machen können wie bisher.

Lesen sie dazu mal die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag zu der Einflussnahme des Bundes auf die Geschäftspolitik der Commerzbank AG. Sie werden erschrecken. Denn die Bundesregierung gibt ganz offen zu, keinen Einfluss zu haben, da sie keine Mitglieder im Aufsichtsrat stellt. Wie will man da eigentlich kontrollieren, was mit dem Steuergeld des Staates passiert? Um mal eine Gegengröße in die Runde zu werfen. Die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um nur 100 Euro würde den Staat lediglich sieben Milliarden Euro kosten und zudem dafür sorgen, dass die Kaufkraft derer zunimmt, die nach Auffassung des Professor Thießen angeblich mit 132 Euro pro Monat auskommen können sollen. Wo wird hier eigentlich Geld verschleudert und wer schmarotzt hier ganz unkontrolliert?

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