Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auf Initiative der Linken ein Gutachten erstellt, das eine völkerrechtliche Bewertung der Anerkennung des selbsternannten venezolanischen Präsidenten Juan Guaidó vornimmt. Unterm Strich lässt sich sagen, die Position der Bundesregierung ist fraglich und zwar aus den Gründen, die hier im Blog auch schon genannt worden sind.
In meinem Beitrag „Einmischung“ vom 28. Januar heißt es:
Der Grundsatz, dass die Anerkennung einer Regierung, bevor sie sich in einem Staat an der Macht durchgesetzt hat, eine unzulässige Einmischung in innere Angelegenheit darstellt, gilt natürlich nicht für die Guten.
Quelle: TauBlog
Auf den Punkt der innerstaatlichen Autorität einer Regierung hebt auch das Gutachten ab, dessen Verfasser lediglich aus dem Völkerrecht zitieren. Das sollte eigentlich auch dem Außenminister und seinen Sprechern geläufig sein, wenn sie schon nicht wissen, was in der Verfassung Venezuelas steht.
Es geht schlicht um die Frage, ob Guaidó die Staatsgewalt inne hat und nicht darum, wie viel Rückhalt er aus dem Ausland genießt. Aber selbst da, und das sei nur am Rande bemerkt, fällt die Unterstützung alles andere als überwältigend aus.
In Venezuela muss Guaidó die Machtfrage noch für sich entscheiden. Die Amerikaner sollen ihm dabei helfen. Er würde nämlich eine militärische Intervention durchaus autorisieren. Würde es so kommen, wäre das vermutlich aus Sicht der Bundesregierung auch wieder notwendig und angemessen, da die Amerikaner schließlich nicht auf Urlaub in den Krieg ziehen, wie andere.
FEB
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.