Arbeitsfaulheit oder Ahnungslosigkeit im Amt

Geschrieben von: am 03. Apr 2018 um 22:21

Kinder verlasst die Schulen und lasst das Lernen sein. Das Wissen wird ja nicht mehr gebraucht, wenn sich die halbe Republik über den Ausdruck „gut gestylter Nato-Strichjunge“ mehr beklagt, als über die unfassbaren Äußerungen eines Regierungsmitglieds, das früher mal Justizminister war und heute Außenminister ist.

Ja klar, der „Strichjunge“ ist eine Entgleisung, die per Erklärung ausgesprochene Aussetzung des Rechtsstaatsprinzips hingegen nicht. Na klar muss der Politiker, der den Minister beleidigte, sofort aus der Partei ausgeschlossen werden, der Minister, der offensichtlich noch nie wusste, was er in seinen Jobs zu tun hat, darf hingegen bleiben. Ein absurder Vorgang.

Heiko Maas als Strichjungen zu bezeichnen, geht sicherlich zu weit. Eine Beleidigung, ohne Frage. Deshalb ja auch der Zusatz, „Nato-Strichjunge“, um nicht den falschen Eindruck zu erwecken, der Bundesaußenminister gehe in Berlin der Straßenprostitution nach. Nein, um Geschlechtsverkehr geht es ja gerade nicht, sondern darum, sich in den Dienst eines niedrigen Zwecks zu stellen. Und trifft es etwa nicht auf den Bundesaußenminister und ehemaligen Justizminister zu, wenn der bei einer Koalition der Willigen mitmacht und von einem Beschuldigten verlangt, er möge doch seine Unschuld beweisen?

Wo leben wir denn, wenn ein Minister, der so etwas öffentlich vertritt und Sätze schreiben lässt wie, „Die Ermittlungsergebnisse der britischen Regierung zeigen, dass eine russische Verantwortung in hohem Maße wahrscheinlich ist und es keine andere plausible Erklärung gibt“, einfach weiter mitregieren darf und vielleicht sogar als Vorbild für Schüler dienen soll, die etwas über Politik, Staat und Gesetze lernen wollen? Doch sei’s drum. Diether Dehm hätte sich statt der eigenen Wut auszuliefern, lieber dem Zorn anvertrauen sollen. Die Wut, so wusste der Kabarettist Georg Schramm schon immer zu sagen, ist ja nur die unbeherrschte zügellose Schwester des Zorns. Wut werde dauernd benutzt, der Zorn hingegen kaum.

„Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht.“

Falsches Amtsverständnis

Zornig hätte man darauf hinweisen können, dass Heiko Maas auch deshalb als Bundesaußenminister untragbar ist, weil er schon als Bundesjustizminister eine totale Fehlbesetzung war. Dabei muss man gar nicht erst auf seine einschlägige Kehrtwende bei der Vorratsdatenspeicherung verweisen. Seine Meinung kann ein Minister schließlich ändern, so bescheuert die Begründung auch sein mag. Es geht um das falsche Amtsverständnis und die offenkundige Ahnungslosigkeit, mit der Heiko Maas seinen Ministerposten bekleidete.

Erinnern Sie sich noch an den Generalbundesanwalt Harald Range und den Vorwurf des Landesverrats gegen das Online-Medium „netzpolitik.org“? Damals berief sich Maas zunächst auf die Unabhängigkeit der Justiz und ließ den Generalbundesanwalt gewähren, um ihm später dann doch eine Weisung zu erteilen, die Maas wiederum lange Zeit bestritt. Dabei zählte es zu seinen Aufgaben, Ermittlungsbehörden, zu denen nun mal die Generalbundesanwaltschaft gehört, zurückzupfeiffen, wenn die offenkundigen Schwachsinn fabriziert. Unabhängig sind nur die Richter, nicht die Staatsanwälte, musste man dem Minister Maas damals noch beibringen.

Trotz des „verfassungsrechtlichen Analphabetismus‘“, wie der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic den Vorgang treffend beschrieb, durfte Maas als Minister dennoch weitermachen. Man muss sich das wirklich noch einmal in Erinnerung rufen. Da lief der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der auch nicht unabhängig ist, sondern dem Innenminister untersteht zum Generalbundesanwalt, der dem Justizminister untersteht, um ein absurdes Verfahren wegen Landesverrats in Gang zu setzen. Und die beiden obersten Dienstherren, deren Häuser eine Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den Behörden auszuüben haben, die ihrem Geschäftsbereich zugeordnet sind, schauten zunächst teilnahmslos zu und murmelten dann irgendwas von Unabhängigkeit der Justiz. Ob sie dadurch entweder Arbeitsfaulheit oder einfach nur fachliche Ahnungslosigkeit verschleiern wollten, ist bis heute ungeklärt.

Déjà vu im Fall Puigdemont

Heute ist die Aufregung wieder groß, aber nicht wegen der Fehlleistungen im Amt, sondern wegen verbaler Fehlgriffe auf einer Demonstration, bei der es um den Frieden ging. Doch neben Maas, der von Russland verlangt, seine Unschuld im Fall Skripal zu beweisen, fällt noch eine weitere Ministerin total aus, der gerade noch juristischer Sachverstand unterstellt worden ist. Bundesjustizministerin Katarina Barley lehnt es ab, sich im Fall Puigdemont einzumischen. Sie wolle „von politischer Seite nicht in dieses rechtliche Verfahren eingreifen“. Da ist sie wieder die angebliche Unabhängigkeit der Justiz, die herhalten muss, um die Arbeitsfaulheit oder Ahnungslosigkeit von Dienstherren oder Frauen zu verschleiern. Dabei ist Barley mit dem Versprechen angetreten, den Rechtsstaat zu verteidigen, weil dieser in Deutschland und Europa zunehmend unter Druck geraten sei.

Doch die vorgeschobenen und konstruierten Vorwürfe der spanischen Justiz gegen Puigdemont erkennt die juristische Fachfrau leider nicht. Laut Informationen des Spiegel habe es noch am Tag der Festnahme eine Telefonschalte zwischen Bundesjustizministerin Katarina Barley, Außenminister Heiko Maas, Kanzleramtschef Helge Braun und Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium gegeben. Der Kreis habe dann entschieden, dass es keine politische Einmischung geben dürfe. Dabei ist Carles Puigdemont nichts anderes als ein politischer Gefangener auf deutschem Boden. Das haben zumindest die offenbar anders arbeitenden Justizministerien in Belgien und der Schweiz herausgefunden und deshalb auf Festnahmen verzichtet.

Diese juristische Expertise fehlt aber offenbar in den Leitungspositionen deutscher Landes- und Bundesregierungen. Die Aussage, sich nicht politisch in ein Verfahren einmischen zu wollen, ist offenkundiger Unsinn, da die Auslieferung letztlich doch politisch entschieden werden muss, selbst wenn ein Gericht dem Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft folgt, sagt Wolfgang Schomburg, der zu den weltweit führenden Experten des internationalen Strafrechts zählt und Puigdemont in Deutschland als Rechtsbeistand vertritt. Doch die Regierungen schweigen. Eine CDU-Justizministerin in Schleswig-Holstein hält sich genauso raus wie ihre Amtskollegin im Bund. Geredet wird derweil nicht über Fehlleistungen im Amt, sondern darüber, wie man verbale Fehlgriffe eines Linken-Politikers bewerten oder sanktionieren müsse.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. klauspeterkostag  April 4, 2018

    Diether Dehm hat die Strichjungen sehr hart ungerecht beleidigt Hätte er doch besser den Herrn Maas verhöhnt . . .

  2. G.Heuer  April 5, 2018

    Strichjungen bieten immerhin eine nachgefragte Dienstleistung an. Maas bietet dagegen nur das traurige Bild eines jederzeit durch eine Aktentasche ersetzbaren Ministers.