Die Brennelementesteuer ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig und damit nichtig. Sie ist im Jahr 2010 von Schwarz-Gelb beschlossen worden, um die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke besser verkaufen zu können. Schwarz-Gelb kündigte aus ideologischen Gründen den bestehenden Atomkompromiss auf, den die rot-grüne Bundesregierung zuvor mit den Konzernen im Einvernehmen ausgehandelt hatte. Ein arschteurer Fehler, wie sich heute einmal mehr herausstellt. Doch Kritik an Merkel und Schäuble bleibt wohl aus.
Die Erfindung der Brennelementesteuer fiel auch in eine Phase der Sparprogramme, die im Zuge der Finanzkrise beschlossen wurden. Die Bundesregierung wollte also auch den Eindruck vermitteln, dass alle einen Beitrag gegen die Krise leisten. Aber über das Streichen von Elterngeld und Rentenbeiträgen für Beziehende von Arbeitslosengeld II, das Streichen des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger sowie Einsparungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Verschärfungen der Sanktionen redet heute schon gar keiner mehr.
Im Rückblick stellt sich nun heraus, dass die Energiekonzerne aufgrund von Merkels und Schäubles Inkompetenz einen weiteren dicken Gewinn einstreichen dürfen. Den Schaden hat der Steuerzahler. Die Stromriesen klagten ja nicht nur erfolgreich gegen eine verfassungswidrige Brennelementesteuer, die übrigens Schäuble als Finanzminister 2010 ausarbeitete, sondern nach Fukushima auch erfolgreich gegen den hastigen Ausstieg aus dem Ausstieg vom Atomausstieg.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Dezember letzten Jahres über die abrupte Kehrtwende der Kanzlerin von 2011 und sprach den Kernkraftwerksbetreibern grundsätzlich Ausgleichszahlungen zu. Die Konzerne dealten aber ein weiteres Mal mit der Bundesregierung und handelten einen noch viel tolleren Gewinn heraus. Sie kauften sich für die lächerliche Summe von etwas mehr als 23 Mrd. Euro von allen Verpflichtungen zur Beseitigung des Atommülls frei. Und das nur, weil in der Bundesregierung seit Jahren Pennelemente ihr Unwesen treiben dürfen.
JUN
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.