Kurz notiert: Fehlende Broschüren

Geschrieben von: am 16. Feb 2017 um 22:47

Wegen der Cum-Ex und Cum-Cum Geschäfte sind sich die Juristen nicht einig, ob hier überhaupt Straftaten begangen worden sind. Schon seltsam, der „legale“ Betrug von Millionären mit der Erstattung von Steuern, die nie bezahlt worden sind, ist lange nicht so skandalös wie seinerzeit der unverschämte Sozialleistungsbetrug von unter 25-Jährigen, die aus ihrem Elternhaus auszogen, um Harz IV-Leistungen zu beantragen.

Damals brachte der zuständige Superminister Wolfgang Clement (damals noch SPD) in seinem Zorn über „Parasiten“, „Schmarotzer“ und „Trittbrettfahrer“ eine Broschüre mit dem Titel „Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat“ heraus.

Als die Lücke im Gesetz auffiel, hat die Regierung umgehend gehandelt, um den „Schmarotzern“ das Handwerk zu legen. Bei den Cum-Ex und Cum-Cum Deals der Reichen hat man die Lücke auch schon sehr früh erkannt, aber nichts weiter getan. Niemand hat Broschüren geschrieben und über Schmarotzer und Trittbrettfahrer geschimpft, dabei ist ein Milliardenschaden entstanden, der bei den angeblichen Sozialleistungsbetrügern nie nachgewiesen werden konnte.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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