Die emotionale Angela Merkel, hieß es diese Woche als sie sagte:
„Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“
Was unter einem freundlichem Gesicht künftig zu verstehen ist, hat die Redaktion von Monitor herausgefunden. In einer aktuellen Pressemitteilung teilt das Magazin mit, dass die Bundesregierung offenbar radikale Leistungskürzungen für Tausende Flüchtlinge plant.
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Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Radikale Leistungskürzungen für Tausende Flüchtlinge
Die Bundesregierung plant offenbar die Leistungen für Tausende Flüchtlinge radikal zu kürzen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervor, der MONITOR vorliegt.
Der Entwurf datiert vom Montag dieser Woche und befindet sich aktuell offenbar noch in der Ressortabstimmung. Demnach sollen laut Vorschlag des Bundesinnenministeriums Asylbewerber, für die Deutschland laut Dublin-Verordnung nicht zuständig ist, in Zukunft Leistungen „ausschließlich“ in Form einer „Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs“ erhalten. Diese Leistungen sollen auch als Sachleistungen erbracht werden können.
„Flüchtlinge müssten so zurück in die Einreiseländer oder werden zur Obdachlosigkeit gezwungen“, empört sich Günter Burkhardt von der Organisation „Pro Asyl“ über den Entwurf. Die Regierung wolle Flüchtlinge, die in den letzten Wochen und Monaten über andere EU-Staaten einreisen konnten, so außer Landes treiben: „Der Entwurf macht Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit zum Programm. Das Vorhaben trifft den Sozialstaat Deutschland in seiner Substanz,“ so „Pro Asyl“.
Als heikel betrachten Experten auch weitere geplante Änderungen. Im Entwurf ist davon die Rede, dass „die Prüfung der Zulässigkeit in Asylverfahren“ den Grenzbehörden übertragen werden kann. Demnach könnte bereits die Bundespolizei an der Grenze darüber entscheiden, ob Deutschland für einen Asylsuchenden zuständig ist. Zudem sieht der Entwurf vor, Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten dazu zu verpflichten, bis zur Prüfung des Asylantrags ausschließlich in Aufnahmelagern zu leben.
„Pro Asyl“ fordert Bund und Länder nun auf, dieses Gesetzespaket zu stoppen: „In dem Entwurf sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die weitreichende Auswirkungen haben und mit der Bewältigung der aktuellen Zugangszahlen von Asylsuchenden in keinem Zusammenhang stehen.“ Geschäftsführer Günter Burkhardt befürchtet die Durchsetzung der geplanten Gesetzesänderungen im „Hauruckverfahren“.
Die geplanten Änderungen am Asylverfahrensgesetz und am Asylbewerberleistungsgesetz sind laut Entwurf notwendig, weil Deutschland „seit Monaten Ziel einer präzedenzlosen Zahl von Asylbewerbern“ sei. Im Kanzleramt sollen am 24. September Vertreter von Regierung und Bundesländern zusammentreten, um in einem Flüchtlingsgipfel Reformen zur Asylpolitik zu beraten. Möglicherweise soll dort auch der vorliegende Gesetzesentwurf abgestimmt werden.
Quelle: Monitor
SEP
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.