Im Namen des Volkes

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

Man muss unterstellen, dass das Karlsruher Führungspersonal von eben jenen Qualitätsmängeln betroffen …